Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elektrotechnik Christian Schulze GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 745809
EUID
DEB8535.HRA745809
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pforzheim
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Lutz Lohmann
Adresse
Deutschhofstraße 33, 74072 Heilbronn
Termine & Fristen
Antrag Vergütungsfestsetzung
20.04.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
08.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Pforzheim hat am 08.05.2026 die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Lutz Lohmann für das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Christian Schulze GmbH beschlossen. Die Festsetzung erfolgt auf Antrag des Verwalters vom 20.04.2026. Ausgehend von einem Vermögenswert wird die Mindestvergütung gemäß § 2 Abs. 2 InsVV angesetzt, da die Regelvergütung unter dieser liegt. Zudem werden Auslagen in Höhe der gesetzlichen Pauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Pforzheim eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 9/26
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In dem Verfahren über den Antrag
der AOK-Bezirksdirektion Nordschwarzwald, Forderungsmanagement, Zerrennerstraße 49, 75172 Pforzheim, Gz.: 75784051
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Elektrotechnik Christian Schulze GmbH, Schulstraße 3, 75334 Straubenh…
2 IN 9/26
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In dem Verfahren über den Antrag
der AOK-Bezirksdirektion Nordschwarzwald, Forderungsmanagement, Zerrennerstraße 49, 75172 Pforzheim, Gz.: 75784051
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Elektrotechnik Christian Schulze GmbH, Schulstraße 3, 75334 Straubenhardt, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Schulze
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 745809
- Schuldnerin -
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"hat das Amtsgericht Pforzheim am 08.05.2026 beschlossen:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Lutz Lohmann, Deutschhofstraße 33, 74072 Heilbronn, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
##
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
##
Vergütung insgesamt
##
Auslagen
##
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
##
Auslagen insgesamt
##
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
##
in Worten:
##
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 20.04.2026.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von ## EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) für einen Insolvenzverwalter ## EUR (Regelvergütung). Die hieraus anzusetzende 25 % Vergütung für den vorl. Insolvenzverwalter läge unter der Mindestvergütung von EUR ## gem. § 2 Abs. 2 InsVV, sodass die Mindestvergütung angesetzt wird.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen."
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 08.05.2026
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