Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elektrotechnik Pütz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Elberfelder Str. 138, 45549 Sprockhövel
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 33597
EUID
DER2503.HRB33597
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 45/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
16.07.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.08.2025
Prüfungstermin
15.09.2025
Masseunzulänglichkeit
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung, Planung und Durchführung von Elektroinstallationen jeglicher Art, Maschineninstallation und -wartung sowie zertifizierter Brandschutzbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Pütz GmbH ist am 16.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag erfolgte durch die Schuldnerin sowie durch einen Gläubiger. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.08.2025 anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 15.09.2025 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Am 26.01.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 45/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33597 eingetragenen Elektrotechnik Pütz GmbH, vertr. d. d. Gf., Elberfelder Str. 138, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 45/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33597 eingetragenen Elektrotechnik Pütz GmbH, vertr. d. d. Gf., Elberfelder Str. 138, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Pütz, Martin-Luther-Str. 30, 45549 Sprockhövel
ist am 26.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
163 IN 45/25
Amtsgericht Essen, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 45/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33597 eingetragenen Elektrotechnik Pütz GmbH, Elberfelder Str. 138, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Pütz, Elberfelder Str. 121, 45549 Sprockhöve…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 45/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33597 eingetragenen Elektrotechnik Pütz GmbH, Elberfelder Str. 138, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Pütz, Elberfelder Str. 121, 45549 Sprockhövel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.07.2025, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 03.04.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 163 IN 45/25 und 163 IN 31/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.09.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 03.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
163 IN 45/25
Essen, 16.07.2025
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