Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELLERN GmbH & Co. Grundstücks KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 19408
EUID
DEH1101.HRA19408
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
11/11
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
11.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELLERN GmbH & Co. Grundstücks KG ist aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 11/11: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELLERN GmbH & Co. Grundstücks KG, Erlenstr. 123, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 19408), vertr. d.: 1. "ELLERN" Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel, Vertrieb und Produktionen m.b.H., Erlenstr. 123, 28199 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter), ve…
506 IN 11/11: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELLERN GmbH & Co. Grundstücks KG, Erlenstr. 123, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 19408), vertr. d.: 1. "ELLERN" Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel, Vertrieb und Produktionen m.b.H., Erlenstr. 123, 28199 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Renate Hermansa, Graudenzer Straße 19A, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 11.05.2026
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