Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
elmaxx Intensivpflegedienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 248866
EUID
DED2601V.HRB248866
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1508 IN 1104/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig
Adresse
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
24.04.2024 , 09:00 Uhr
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
06.05.2024 , 09:00 Uhr
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
28.05.2024 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Pflegeleistungen nach SGB V und SGB XI und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der außerklinischen Intensivpflege und vor allem im Bereich der Heimbeatmung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der elmaxx Intensivpflegedienst GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Petrisko Drazen, ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1508 IN 1104/22 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Registergerichts München unter der Nummer HRB 248866 eingetragen. Im Rahmen des laufenden Verfahrens sind mehrere Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt worden. Zunächst wurde ein Termin für den 24. April 2024 zur Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreits gegen Herrn Drazen Petrisko festgelegt. Ein weiterer Termin am 28. Mai 2024 diente der Beschlussfassung über die Nichtgeltendmachung bilanzierter Ansprüche in Höhe von 115.087,58 Euro gegenüber Herrn Nino Ivsak. Der aktuellste Termin ist für den 6. Mai 2025 angesetzt und betrifft die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Freistaat Bayern (Finanzamt Ebersberg) über die Abgeltung insolvenzanfechtungsrechtlicher Rückgewähransprüche gegen eine Vergleichssumme von 170.000 Euro. Die Gläubigerversammlung gilt als beschlussunfähig, wenn keine Beschlussfähigkeit vorliegt, woraufhin die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt gilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der elmaxx Intensivpflegedienst GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt war. Die Gläubigerversammlung muss über mehrere Punkte …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der elmaxx Intensivpflegedienst GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt war. Die Gläubigerversammlung muss über mehrere Punkte beschließen: die Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreits gegen den Geschäftsführer Petrisko Drazen, die Nichtgeltendmachung bilanzierter Ansprüche in Höhe von 115.087,58 Euro gegenüber Herrn Nino Ivsak sowie einen Vergleich mit dem Freistaat Bayern über die Abgeltung insolvenzanfechtungsrechtlicher Rückgewähransprüche gegen eine Vergleichssumme von 170.000 Euro. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1508 IN 1104/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
elmaxx Intensivpflegedienst GmbH, Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben, vertreten durch den Geschäftsführer Petrisko Drazen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248866
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Be…
1508 IN 1104/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
elmaxx Intensivpflegedienst GmbH, Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben, vertreten durch den Geschäftsführer Petrisko Drazen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248866
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreits durch die Insolvenzmasse bzw. alternativ zur vergleichsweisen Vermeidung eines solchen Rechtsstreits gegen Herrn Drazen Petrisko
wird bestimmt auf
Mittwoch, 24.04.2024, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1508 IN 1104/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
elmaxx Intensivpflegedienst GmbH, Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben, vertreten durch den Geschäftsführer Petrisko Drazen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248866
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Be…
1508 IN 1104/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
elmaxx Intensivpflegedienst GmbH, Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben, vertreten durch den Geschäftsführer Petrisko Drazen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248866
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung, dass die bilanzierten Ansprüche in Höhe von 115.087,58 Euro gegenüber Herrn Nino Ivsak nicht geltend gemacht werden,
wird bestimmt auf
Dienstag, 28.05.2024, 12:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1508 IN 1104/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
elmaxx Intensivpflegedienst GmbH, Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben, vertreten durch den Geschäftsführer Petrisko Drazen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248866
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Besc…
1508 IN 1104/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
elmaxx Intensivpflegedienst GmbH, Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben, vertreten durch den Geschäftsführer Petrisko Drazen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248866
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Finanzamt Ebersberg auf der einen Seite, sowie dem Insolvenzverwalter auf der anderen Seite über die Abgeltung sämtlicher insolvenzanfechtungsrechtlicher Rückgewähransprüche, gleich ob bekannt oder unbekannt, gegen die Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 170.000 Euro
wird bestimmt auf
Dienstag, 06.05.2025, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1508 IN 1104/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
elmaxx Intensivpflegedienst GmbH, Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben, vertreten durch den Geschäftsführer Petrisko Drazen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248866
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstatten…
1508 IN 1104/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
elmaxx Intensivpflegedienst GmbH, Im Wiegenfeld 4, 85570 Markt Schwaben, vertreten durch den Geschäftsführer Petrisko Drazen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 248866
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vormals vorläufigen Insolvenzverwalters vom 03.05.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 130.205,63 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 03.05.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt.
Zum einen stand die Geschäftsführung der Schuldnerin dem vorläufigen Insolvenzverwalter nicht zur Verfügung, weshalb dieser zur Klärung der Sachlage notwendige Informationen und Unterlagen mühsam von mehreren Seiten zusammentragen musste. Der immense Mehraufwand, der hierdurch verursacht wurde und das Maß eines regulären Insolvenzverfahrens erheblich übersteigt, rechtfertigt die Gewährung eines Zuschlages in Höhe von 30 %.
Die letztlich notwendige Liquidation des schuldnerischen Unternehmens brachte vorliegend diverse Abwicklungstätigkeiten, auch im Rahmen der Arbeitnehmerangelegenheiten, mit sich. Dies war mit einem weiteren Zuschlag in Höhe von 20 % zu vergelten.
In der Gesamtschau wird der beantragte Gesamtzuschlag in Höhe von 50 % dem Mehraufwand gerecht und war entsprechend festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.08.2024
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