Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elmo Rohm GmbH CNC-Fertigung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofstraße 6, 37434 Rhumspringe
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 102456
EUID
DEP2204.HRB102456
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 30/25 DUD
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann
Adresse
Ständehausstraße 10, 30159 Hannover
Telefon
0511 32660-50
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.06.2025 , 12:00 Uhr
Aufhebung
24.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben einer mechanischen Fertigung, insbesondere die spanabhebende Herstellung (CNC-Drehen und Fräsen usw.) von Bauteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elmo Rohm GmbH CNC-Fertigung ist im Antragsverfahren verblieben. Am 10.06.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Verfügungsbeschränkungen verhängt worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann bestellt worden. Der Insolvenzantrag ist am 24.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die vorläufige Verwaltung und die Verfügungsbeschränkungen sind am selben Tag aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 30/25 DUD: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elmo Rohm GmbH CNC-Fertigung, Bahnhofstr. 6, 37434 Rhumspringe (AG Göttingen, HRB 102456), vertr. d.: Matthias Popp, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.06.2025 am 24.02.2026 nach…
74 IN 30/25 DUD: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elmo Rohm GmbH CNC-Fertigung, Bahnhofstr. 6, 37434 Rhumspringe (AG Göttingen, HRB 102456), vertr. d.: Matthias Popp, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.06.2025 am 24.02.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 30/25 DUD: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elmo Rohm GmbH CNC-Fertigung, Bahnhofstr. 6, 37434 Rhumspringe (AG Göttingen, HRB 102456), vertr. d.: Matthias Popp, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 …
74 IN 30/25 DUD: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elmo Rohm GmbH CNC-Fertigung, Bahnhofstr. 6, 37434 Rhumspringe (AG Göttingen, HRB 102456), vertr. d.: Matthias Popp, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.06.2025 sind am 24.02.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Gläubigerin und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 30/25 DUD: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elmo Rohm GmbH CNC-Fertigung, Bahnhofstr. 6, 37434 Rhumspringe (AG Göttingen, HRB 102456), vertr. d.: Matthias Popp, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Ve…
74 IN 30/25 DUD: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elmo Rohm GmbH CNC-Fertigung, Bahnhofstr. 6, 37434 Rhumspringe (AG Göttingen, HRB 102456), vertr. d.: Matthias Popp, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 10.06.2025
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