Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der elpa consulting GmbH & Co.KG ist am 01.03.2025 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Holzminden eröffnet worden. Zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten reicht die Insolvenzmasse nicht aus, was die Insolvenzverwalterin am 01.09.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt hat. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 02.05.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.07.2025. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person der Verwalterin, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer matters müssen bis zu diesem Stichtag schriftlich bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 42/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der elpa consulting GmbH & Co.KG, Lüchtringer Weg 35, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 201325), vertr. d.: 1. Horst Emde, Orketalstraße 18, 35104 Lichtenfels, (Geschäftsführer), 2. Ralf Lappe, Lessingstraße 4, 58313 Herdecke, (Geschäftsführer), hat die Insol…
10 IN 42/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der elpa consulting GmbH & Co.KG, Lüchtringer Weg 35, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 201325), vertr. d.: 1. Horst Emde, Orketalstraße 18, 35104 Lichtenfels, (Geschäftsführer), 2. Ralf Lappe, Lessingstraße 4, 58313 Herdecke, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 01.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Holzminden, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 42/24 : Über das Vermögen der elpa consulting GmbH & Co.KG, Lüchtringer Weg 35, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 201325), vertr. d.: 1. Horst Emde, Orketalstraße 18, 35104 Lichtenfels, (Geschäftsführer), 2. Ralf Lappe, Lessingstraße 4, 58313 Herdecke, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2025 um 09:00 Uhr das Inso…
10 IN 42/24 : Über das Vermögen der elpa consulting GmbH & Co.KG, Lüchtringer Weg 35, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 201325), vertr. d.: 1. Horst Emde, Orketalstraße 18, 35104 Lichtenfels, (Geschäftsführer), 2. Ralf Lappe, Lessingstraße 4, 58313 Herdecke, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Johanna Tölke, Südstraße 3, 37603 Holzminden, Tel.: 0 55 31/1273866, Fax: 0 55 31/ 7017695, E-Mail: kontakt@rain-johannatoelke.de, Internet: kontakt@rain-johannatoelke.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.05.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.07.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 06.03.2025
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