Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EM Line GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Haldenstraße 77, 71254 Ditzingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 761322
EUID
DEB8534.HRB761322
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
6 IN 766/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robin Hezel
Adresse
Gmünder Straße 16, 73614 Schorndorf
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
29.06.2026
Widerspruchsfrist
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung aller zulässigen Transporte bis 3,5 t, Dienstleistungen wie Autopflege und -Reinigung, Shuttleservice, Parkservice, Auto- und Ersatzteilhandel, Reifenhandel, Vermietung von Fahrzeugen. Erbringung von Dienstleistungen des Facility Managements, insbesondere des infrastrukturellen, technischen und kaufmännischen Gebäudemanagements sowie Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen,- nationale und internationale Spedition, Durchführung nationaler und internationaler Kommissions- und Lagerhausgeschäfte, Durchführung von Gütertransportdienstleistungen, Übernahme und Beförderung von Gütern aller Art im In- und Ausland, u.a. auch zur See und in der Luft, - Entwicklung und Vertrieb von logistischen Konzepten sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten - ferner Koordinations- und Dienstleistungen in der Logistik sowie Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträge, - Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel von Gastronomie- und Haushaltsartikeln, Getränken, Verpackungen, frischen und konservierten Lebensmitteln und Hygieneartikeln, Baudienstleistungen aller Art, die Verwaltung eigenen Vermögens - gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und die Personalvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EM Line GmbH, Haldenstraße 77, 71254 Ditzingen (Registergericht Amtsgericht Stuttgart, HRB 761322), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Die Berechnung basiert auf einer Masse in Höhe von 46.561,000 EUR. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren bis zum 29.06.2026. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 06.07.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht einzulegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EM Line GmbH ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 761322 eingetragen. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Robin Hezel, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Dem Antrag lag eine Berechnungsmasse von 46…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EM Line GmbH ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 761322 eingetragen. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Robin Hezel, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Dem Antrag lag eine Berechnungsmasse von 46.561,00 EUR zugrunde. Weder Zuschläge noch Abschläge auf die Vergütung wurden geltend gemacht. Die Auslagenpauschale wurde mit 25 % der Regelvergütung bzw. 350,00 EUR je angefangenen Monat beantragt. Später wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Festsetzung erfolgte zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Bei der Prüfung der Forderungen wurden bis zum 29.06.2026 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 06.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 766/24
________________________________________________________________________ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EM Line GmbH, Haldenstraße 77, 71254 Ditzingen, vertreten durch d. Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 761322 - Schuldnerin __________________________…
6 IN 766/24
________________________________________________________________________ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EM Line GmbH, Haldenstraße 77, 71254 Ditzingen, vertreten durch d. Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 761322 - Schuldnerin ________________________________________________________________________ Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 46.561,00 EUR zugrunde. Es werden weder Zuschläge noch Abschläge auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 25 % der Regelvergütung bzw. 350,00 EUR je angefangenen Monat zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 766/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EM Line GmbH, Haldenstraße 77, 71254 Ditzingen, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 761322
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 29.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen…
6 IN 766/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EM Line GmbH, Haldenstraße 77, 71254 Ditzingen, vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 761322
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 29.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 766/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EM Line GmbH, Haldenstraße 77, 71254 Ditzingen, vertreten durch d. Geschäftsführer E
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 761322
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Robin H…
6 IN 766/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EM Line GmbH, Haldenstraße 77, 71254 Ditzingen, vertreten durch d. Geschäftsführer E
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 761322
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Robin Hezel, Gmünder Straße 16, 73614 Schorndorf, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 46.561,00 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 46.561,00 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 07.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.