Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Osttangente 1, 73054 Eislingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 530548
EUID
DEB8537.HRA530548
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 272/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Gläubigerausschuss
11.04.2024
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
30.04.2024
Beschwerdeabhilfe Festsetzung Mehrbetrag
28.02.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
22.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emil Bucher GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Pluta hat seine Vergütung und Auslagen für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis zum 23.02.2024 festsetzen lassen. Die Festsetzung erfolgte zunächst am 30.04.2024 unter Berücksichtigung verschiedener Zuschläge, darunter für Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen und Arbeitnehmerverwaltung. Gegen diese Entscheidung legte der Verwalter Beschwerde ein, da die Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV versehentlich nicht berücksichtigt wurde. Der Beschwerde wurde am 28.02.2025 abgeholfen, sodass der Mehrbetrag der Vergütung nun festgesetzt ist. Zudem wurden die Vergütungen von Gläubigerausschussmitgliedern (Kreissparkasse Göppingen und Euler Hermes Deutschland) für ihre Tätigkeiten im Zeitraum 2021 bis 2024 festgesetzt. Im April 2025 wurde über nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 328-330) entschieden, wobei die Beteiligten bis zum 22.05.2025 Widerspruch einlegen konnten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emil Bucher GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Pluta hat seine Vergütung und Auslagen für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis 23.02.2024 festsetzen lassen, wobei ein Gesamtzuschlag von 720.000 € (286,85 % der Regelv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emil Bucher GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Pluta hat seine Vergütung und Auslagen für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis 23.02.2024 festsetzen lassen, wobei ein Gesamtzuschlag von 720.000 € (286,85 % der Regelvergütung) aufgrund besonderer Umstände wie Betriebsfortführung und Sanierung gewährt wurde. Gegen diesen Beschluss wurde vom Insolvenzverwalter Beschwerde eingelegt, die dahingehend abgeholfen wurde, dass ein nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV geschuldeter Mehrbetrag der Vergütung nunmehr festgesetzt wird. Zudem wurden die Vergütungen von Gläubigerausschussmitgliedern (Kreissparkasse Göppingen und Euler Hermes) für verschiedene Zeiträume festgesetzt. Im April 2025 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 22.05.2025 eingeräumt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 272/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfa…
1 IN 272/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart
|
Beschluss:
Die Vergütung des vorläufigen und später von der Gläubigerversammlung bestätigten Gläubigerausschussmitglieds Kreissparkasse Göppingen, vertreten von Frau Elke Ziemann, für die Zeit vom 02.09.2021 bis 01.02.2022, wird auf Antrag vom 03.04.2024 auf 9.222,50 € festgesetzt. Enthalten ist 19 % Mehrwertsteuer von 2.573,61 €.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Pluta, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm, Zeichen: Dr. Dieter Schmid/suk, hat die Vergütung aus der Insolvenzmasse dem Ausschussmitglied zu überweisen. Der Entnahme aus der Insolvenzmasse wird zugestimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 272/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfa…
1 IN 272/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart
|
Beschluss:
Die Vergütung des vorläufigen und später von der Gläubigerversammlung bestätigten Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, für die Zeit vom 02.02.2022 bis 05.04.2024, wird auf Antrag vom 16.04.2024 auf 5.250,87 € festgesetzt. Enthalten ist 19 % Mehrwertsteuer von 838,37 €.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Pluta, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm, Zeichen: Dr. Dieter Schmid/suk, hat die Vergütung aus der Insolvenzmasse dem Ausschussmitglied zu überweisen. Der Entnahme aus der Insolvenzmasse wird zugestimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 19.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 272/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfa…
1 IN 272/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Pluta, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm, für die Zeit vom 01.12.2021 bis 23.02.2024 wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.02.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 9.579.608,05 EUR auszugehen. Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem Vergütungsantrag Blatt 3. Die Kassenprüfung bis 31.12.2023 erfolgte im Auftrag des Gläubigerausschusses von der Fa. FIDES Treuhand GmbH & Co. KG. Testiert wurde, dass die Insolvenzbuchhaltung den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung entspricht. Ebenso die festgestellten Einahmen und Ausgabe.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 320 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.02.2024 wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für fünf Monate mit 189 Mitarbeitern. Ein Fortführungsüberschuss konnte nicht erwirtschaftet werden. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein große Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB handelt, ist der beantragte Zuschlag von 100 % auch deswegen vertretbar, weil viele zeitaufwändige Gespräche mit Kunden und Lieferanten geführt werden mussten. Angerechnet wird die Tätigkeit des Interimsmanagers Helmut Rauscher mit 25 %, sodass endgültig ein Zuschlag von 75 % zur Festsetzung kommen.
- umfangreiche Sanierungsbemühungen mit einem Zuschlag von 75 %. Nach Einleitung des M & A Prozesses wurden mit sechs Interessenten Verhandlungen aufgenommen. Verkauft wurde der Geschäftsbereich Automotive und Aerospace an zwei Interessenten. Dem erfolgreichen Verkaufsabschluss gingen zeitauwändige personalintensive Vorarbeiten für die Interessenten voraus. Daher ist ein Zuschlag von 100 % vertretbar. Nach Anrechnung der Tätigkeit der KPMG AG verbleibt ein Zuschlag von 75 %. - Betriebsübergang und Abrechnung halbfertige Aufträge mit einem Zuschlag von 40 %. 15 größere Projekte wurden nicht auf die Käufer umgeschrieben, sondern mussten von der Insolvenzverwaltung über den Closing Termin hinaus bis 2024 fortgeführt und abgewickelt werden. Die Insolvenzmasse wurde durch die Abwicklung der Projekte nicht erhöht. Daher ist der Ansatz des Zuschlags von 40 % berechtigt. - Immobilienverwaltung mit einem Zuschlag von 10 % für die Verwaltung der beiden Immobilien in Eislingen und Donzdorf. Die Immobilie in Donzdorf stand leer und konnte erst am 17.05.2022 verkauft werden. Bis dahin musste für die Sicherheit des Gebäudes gesorgt werden und ein Energieausweis beschafft werden. - Gläubigerausschuss mit 10 %. Mit den drei Ausschussmitglieder fanden neben dem wöchentlichen Reporting vier Sitzungen statt. Für den Mehraufwand des Verwalters gibt es einen Zuschlag von 10 %. - Arbeitnehmerverwaltung mit 45 %. Bei der Schuldnerin waren zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung 189 Arbeitnehmer beschäftigt. Für die Übernahme der Arbeitgeberfunktion, Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitsansprüchen, Ausarbeitung der Aufhebungsverträge, wird ein Zuschlag von 45 % angesetzt. - Insolvenztabelle mit 10 %. Zuschlagsfähig sind die Mehraufwendungen zur Führung der Insolvenztabellen ab 100 Gläubiger. Das Schlussverzeichnis umfasst 330 Gläubiger. Der beantragte Zuschlag von 10 % ist berechtigt. - Forderungseinzug mit 45 %. Der Einzug von Forderungen von 4.968.939,80 € war sehr zeitaufwändig. Darüber hinaus die die Prüfung, ob diese der Globlazession unterliegen. Da nur ein Teil von 908.939,80 € die freie Masse erhöht hat, ist die Festsetzung des beantragten Zuschlags notwendig. .- Gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen mit 40 %. Die Schuldnerin hatte drei Tochtergesellschaften und vier Schwestergesellschaften. Die Bucher International GmbH hatte wiederum 3 Tochtergesellschaften in Mexiko, den USA und Rumänien. In der Literatur werden für den Mehraufwand Zuschläge von bis zu 100 % gegeben. Gesamtwürdigung: Nach dem des BGH vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04 - hat das Gericht nach Feststellung der einzelnen Zuschläge eine aufs Ganze bezogene Angemessenheitsprüfung anzustellen und einen Gesamtzuschlag festlegen. So auch die Kommentierung Haarmeyer/Mock, §v 3 InsVV Nr. 6, Randnummer 1. Nach Anrechnung des Abschlags für die Tätigkeit als vorläufiger Verwalter (§ 3 Abs.2a) InsVV, der Rechtsprechung des BGH vom 29.04.2021 - IX ZB 58/19 -, wonach bei Großverfahren nur in Ausnahmefällen ein Zuschlag festgesetzt werden soll und der Berücksichtigung des Befriedigungsziels auch für Normalgläubiger des § 1 InsO, ist der Zuschlag auf 720.000.-- € = 286,85 % der Regelvergütung zu begrenzen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Zuschläge nach § 3 InsVV in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Regelvergütung und die Zuschläge ergeben in der Summe 971.001,38 €.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Pauschale nach § 8 InsVV ( 34 Monate x 250.-- €), Zustellungsauslagen ( 3,50 € x 460 Gläubiger) und der Versicherungsprämie des Insolenzverwaltes für das besondere Risiko in Höhe von BETRAG, 1.610,00 und 32.000,00 EUR waren festzusetzen. Die Summe ergibt 42.110.-- €.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 272/21 KV
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Ve…
1 IN 272/21 KV
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart
|
Beschluss:
Der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 22.05.2024 wird dahingehend abgeholfen, als dass der Mehrbetrag der Vergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV nunmehr festgesetzt wird.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Pluta, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm, wird damit in Summe wie folgt festgesetzt:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der nunmehr festgesetzte Mehrbetrag in Höhe von BETRAG EUR ist hierin enthalten.
Auf die festgesetzte Vergütung ist der mit Beschluss vom 06.07.2022 bewilligte Vorschuss in Höhe von BETRAG EUR anzurechnen.
Gründe:
Mit Beschluss vom 30.04.2024 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters in Höhe von BETRAG EUR festgesetzt.
Der Beschluss wurde dem Insolvenzverwalter am 15.05.2024 zugestellt.
Seitens des Insolvenzverwalters wurde sodann am 22.05.2024 form- und fristgerecht Beschwerde eingereicht.
Die Beschwerde ist der statthafte Rechtsbehelf.
Gegenstand der Beschwer war die fehlende Festsetzung des Absonderungsmehrbetrages nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV. Diese wurde versehentlich nicht in die Festsetzung mit einbezogen.
Der fristgerecht eingelegten Beschwerde wird daher abgeholfen. Zu Recht beanstandet der Verwalter die fehlende Festsetzung der Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV im Rahmen der Gesamtwürdigung der Zuschlagsfestsetzung, weil die Sondervergütung vergütungsrechtlich kein Zuschlag ist.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 197.035,00 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Beschwerde war dahingehend in vollem Umfang abzuhelfen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 272/21 KV
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Ve…
1 IN 272/21 KV
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart
|
1. Die Prüfung der bis 10.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 328 - 330 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 10.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 272/21 KV
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Ve…
1 IN 272/21 KV
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emil Bucher GmbH & Co. KG Modell- und Maschinenbau, vertreten durch die Komplementärin Bucher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osttangente 1, 73054 Eislingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 530548
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart
|
Beschluss:
Die Vergütung des von der Gläubigerversammlung bestätigten Gläubigerausschussmitglieds Kreissparkasse Göppingen, vertreten von Frau Elke Ziemann, für die Zeit vom 04.02.2022 bis 31.05.2023, wird auf Antrag vom 03.07.2024 auf 5.950,-- € festgesetzt. Enthalten ist 19 % Mehrwertsteuer von 950,-- €.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Pluta, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm, Zeichen: Dr. Dieter Schmid/suk, hat die Vergütung aus der Insolvenzmasse dem Ausschussmitglied zu überweisen. Der Entnahme aus der Insolvenzmasse wird zugestimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 11.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.