Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Emlich & Zielonka GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mannheimer Straße 91, 55543 Bad Kreuznach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23590
EUID
DET2101V.HRB23590
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 130/22
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
12.03.2024
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
03.07.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
19.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines Gastronomiebetriebes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emlich & Zielonka GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ingo Grünewald, hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach festsetzen lassen. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 16.155,00 Euro, wobei ein Bruchteil von 25 % gemäß § 2 InsVV berücksichtigt wurde. Erhöhungstatbestände wurden nicht geltend gemacht. Der festgesetzte Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer darf nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse entnommen werden. Die Entscheidung wurde am 12.03.2024 vom Amtsgericht Bad Kreuznach verkündet. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emlich & Zielonka GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald durch Beschluss vom 12.03.2024 festgesetzt, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 16.155,00 Euro. Später erfolgte eine weiter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emlich & Zielonka GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald durch Beschluss vom 12.03.2024 festgesetzt, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 16.155,00 Euro. Später erfolgte eine weitere Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss vom 03.07.2026, wobei die Regelvergütung aus einer Berechnungsgrundlage von 53.283,10 Euro berechnet wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Gläubiger konnten bis zum 19.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Mit Ablauf dieser Frist gelten nicht angefochtene Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 130/22.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emlich & Zielonka GmbH, Mannheimer Straße 91, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23590), vertr. d.: 1. Leon Emlich, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Angelika Zielonka, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543…
3 IN 130/22.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emlich & Zielonka GmbH, Mannheimer Straße 91, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23590), vertr. d.: 1. Leon Emlich, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Angelika Zielonka, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 11, 1 - 8 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV wurde mit 25 % berücksichtigt. Die Vergütung wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 16.155,00 Euro berechnet.
Erhöhungstatbestände gem. §§ 11, 10, 3 InsVV wurden nicht geltend gemacht.
Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz gem. §§10, 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Ansatz gebracht. Die Obergrenze von 250,-- Euro je angefangener Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurde beachtet.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 12.03.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emlich & Zielonka GmbH, Mannheimer Straße 91, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23590), vertr. d.: 1. Leon Emlich, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Angelika Zielonka, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 …
3 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emlich & Zielonka GmbH, Mannheimer Straße 91, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23590), vertr. d.: 1. Leon Emlich, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Angelika Zielonka, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 3 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagen durch Auftrag gem. § 8 III InsO
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 53.283,10 Euro berücksichtigt.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden keine geltend gemacht.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Die Auslagen für die übertragene Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO wurde antragsgemäß zugesetzt.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 130/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emlich & Zielonka GmbH, Mannheimer Straße 91, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23590), vertr. d.: 1. Leon Emlich, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Angelika Zielonka, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543…
3 IN 130/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emlich & Zielonka GmbH, Mannheimer Straße 91, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23590), vertr. d.: 1. Leon Emlich, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Angelika Zielonka, Hugo-Salzmann-Straße 17 a, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführerin),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 09.07.2026
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