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Insolvenzprofil
EMMI Designs UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Graf-Toerring-Straße 11, 82216 Maisach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 285265
EUID
DED2601V.HRB285265
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1507 IN 4522/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Bekanntmachung
06.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Produktion, Design, Vertrieb von und (Online-)Handel mit Einrichtungs- und Nutzgegenständen aus verschiedenen Materialien, insbesondere Holzdekorationen für Wohnraum, sowie Acryl, Plastik Dekorationen, Bilder und Lampen, die Marktanalyse im Bereich Dekotrends und Einrichtungsgegenstände für den Wohnraum sowie die Durchführung von Webinaren im Bereich Design und Laserarbeiten sowie Holzarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat über den Antrag der EMMI Designs UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin betreibt die Produktion, den Design, den Vertrieb sowie den Online-Handel mit Einrichtungs- und Nutzgegenständen aus verschiedenen Materialien, insbesondere Holzdekorationen. Da keine ausreichende Masse für das Verfahren vorliegt, ist der Antrag mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin das Recht zu, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 4522/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
EMMI Designs UG (haftungsbeschränkt), Graf-Toerring-Straße 11, 82216 Maisach, vertreten durch die Geschäftsführerin Ehrit Michele Marie
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 285265
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Produk…
1507 IN 4522/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
EMMI Designs UG (haftungsbeschränkt), Graf-Toerring-Straße 11, 82216 Maisach, vertreten durch die Geschäftsführerin Ehrit Michele Marie
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 285265
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Produktion, Design, Vertrieb von und (Online-)Handel mit Einrichtungs- und Nutzgegenständen aus verschiedenen Materialien, insbesondere Holzdekorationen für Wohnraum, u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.03.2026
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