Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EMPIRE COUTURE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 19384
EUID
DER1102.HRB19384
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 96/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt
Adresse
Krefelder Straße 68, 41460 Neuss
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
13.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Allgemeine Marketingarbeiten, Sportmarketing, sowie der Bereich des Automotive Marketing (Spezielles Marketing für Personenkraftwagen, LKW, Nutzfahrzeuge, motorisierte Sportgeräte und Freizeitmobile) inklusive der Konzeption, Gestaltung und Produktion. Hinzu kommen die Produktion und der Vertrieb von Merchandiseartikeln im Bereich Sport und Lifestyle, sowie die Planung und Durchführung von Promotion- und Business-Events
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMPIRE COUTURE GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wogegen Rechtsbehelfe innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden können. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 13.08.2025 Stellung zu Schlussrechnung, Vergütungsantrag und Schlussverzeichnis zu nehmen. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 11.009,84 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 1.100,00 EUR zur Verfügung. Die Unterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19384 eingetragenen EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Agatz, Stratumer Feld 27 , 478…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19384 eingetragenen EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Agatz, Stratumer Feld 27 , 47809 Krefeld
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 96/19
Amtsgericht Düsseldorf, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19384 eingetragenen EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Agatz
hat das Gericht der Schl…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19384 eingetragenen EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Agatz
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 11.009,84 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 1.100,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
504 IN 96/19
Amtsgericht Düsseldorf, 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19384 eingetragenen EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Agatz, Am Fliethbach 18 b, 413…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19384 eingetragenen EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Agatz, Am Fliethbach 18 b, 41352 Korschenbroich
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13.08.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
504 IN 96/19
Amtsgericht Düsseldorf, 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.06.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 96/19
Amtsgericht Düsseldorf, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19384 eingetragenen EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Agatz
Insolvenzverwalter: Rechtsa…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 96/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19384 eingetragenen EMPIRE COUTURE GmbH, Am Fliethbach 18b, 41352 Korschenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Agatz
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss
wird heute, am 22.07.2026, um 14:30 Uhr nach § 200 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 96/19
Amtsgericht Düsseldorf, 22.07.2026
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