Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Endless Media GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mönichhusen 30, 32549 Bad Oeynhausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 19750
EUID
DER2108.HRB19750
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 429/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Gehlen
Adresse
Heuweg 56, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Antragseingang
11.05.2025
Eröffnung
01.07.2025 , 12:55 Uhr
Masseunzulänglichkeit
09.07.2025
Forderungsanmeldefrist
01.09.2025
Einsichtnahme Unterlagen
08.09.2025
Berichtstermin
22.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung, Verkauf und Service von Licht-, Ton- Bühnen-, Video- und IT-Technik, Dekorationsmaterialien und Zubehör, wie Mobiliar und Messebausysteme. Dienstleistungen rund um die Ausstattung und Durchführung von Events und Festinstallationen. Reparaturen, Instandhaltung, Wartung und Kontrolle von Event- und medientechnischen Einrichtungen. Beratung, Planung, Wartung, Aufbau und Vertrieb von Alarm- und Videoüberwachungsanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Endless Media GmbH ist am 01.07.2025 um 12:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag des Schuldners ist am 11.05.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Gehlen ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.09.2025. Die Unterlagen sind ab dem 08.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 09.07.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 429/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19750 eingetragenen Endless Media GmbH, Mönichhusen 30, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian-Sidali Mirsch
ist am…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 429/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19750 eingetragenen Endless Media GmbH, Mönichhusen 30, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian-Sidali Mirsch
ist am 09.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 429/25
Amtsgericht Bielefeld, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 429/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19750 eingetragenen Endless Media GmbH, Mönichhusen 30, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian-Sidali Mirsch, Liebigstraße 1b, 32549 Bad Oeyn…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 429/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19750 eingetragenen Endless Media GmbH, Mönichhusen 30, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian-Sidali Mirsch, Liebigstraße 1b, 32549 Bad Oeynhausen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Gehlen, Heuweg 56, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 429/25
Bielefeld, 01.07.2025
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