Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 726539
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Insolvenzprofil
Energia SVA Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Untertiefental 7, 88353 Kißlegg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 726539
EUID
DEB8537.HRB726539
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
107 IN 317/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Beschlussdatum
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Energia SVA GmbH & Co. KG, die das Erwirken von Genehmigungen von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen, deren Planung, Erstellung, Betrieb und Veräußerung zum Gegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Der Antrag der Energia SVA Verwaltungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen ist mangels Masse abgewiesen worden. Der Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg datiert vom 09.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Rock
2.
Veröffentlichung im Internet: Verfahrensnummer: FSNB2404000035118305
in der Kategorie "Abweisung mangels Masse" ACHTUNG: Löschfrist 6 Monate beachten Text: 107 IN 317/26 In dem Verfahren über den Antrag d.
Energia SVA Verwaltungs GmbH, Untertiefental 7, 88353 Kißlegg, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra…
Rock
2.
Veröffentlichung im Internet: Verfahrensnummer: FSNB2404000035118305
in der Kategorie "Abweisung mangels Masse" ACHTUNG: Löschfrist 6 Monate beachten Text: 107 IN 317/26 In dem Verfahren über den Antrag d.
Energia SVA Verwaltungs GmbH, Untertiefental 7, 88353 Kißlegg, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Müller
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 726539 - Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Balze Pilartz Partnerschaft, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 108/26BA13BA/BA
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung: zustellen (elektronisches EB)
zustellen (elektronische Zustellung)107 IN 317/26 - 2 Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg Herrenstraße 40 - 44 88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 09.06.2026
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