Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Enermeter GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Annastraße 67-71, 50968 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 84833
EUID
DER3306.HRB84833
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 65/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
Adresse
Zollstockgürtel 63, 50969 Köln
Termine & Fristen
Amtsantritt vorläufiger Verwalter
27.09.2023
Beendigung vorläufige Verwaltung
14.05.2025
Vergütungsantrag
24.06.2025
Beschlussdatum
19.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Konzeption und Vermarktung von Systemen für Energiemanagement und Energieeinsparung sowie Systemen zur Energieerzeugung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die Enermeter GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, hat sein Amt vom 27.09.2023 bis zum 14.05.2025 ausgeübt. Das verwaltete Vermögen betrug 1.998.705,00 €. Über die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wird durch Beschluss festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 65/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Köln-Süd, Am Weidenbach 6, 50676 Köln
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84833 eingetrageneEnermeter GmbH, Annastraße 67-721, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 65/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Köln-Süd, Am Weidenbach 6, 50676 Köln
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84833 eingetrageneEnermeter GmbH, Annastraße 67-721, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Trebst, Annastraße 67-71, 50968 Köln
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Froese & Partner GbR, Bonner Str. 172-176, 50968 Köln
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 27.09.2023 bis zum 14.05.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 1.998.705,00 €. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.06.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 eingesehen werden.
70c IN 65/23
Amtsgericht Köln, 19.12.2025
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