Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
"ENJA European New Jazz" Musik-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 44349
EUID
DED2601V.HRB44349
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/544 IN 1820/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Reichelt
Adresse
Kaitzer Straße 18, 01069 Dresden
Telefon
0351 202551 76
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
15.02.2024 , 16:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.03.2024
Frist Anträge und Stellungnahmen
15.05.2024
Beschluss Vergütung
12.06.2024
Masseunzulänglichkeit
17.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENJA European New Jazz Musik-GmbH ist am 15.02.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Reichelt bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 28.03.2024. Einreichungen von Anträgen, Stellungnahmen und Widersprüchen gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 15.05.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Am 17.06.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens ist durch Beschluss vom 12.06.2024 festgesetzt worden. Grundlage war die Mindestvergütung, da die Regelvergütung den Mindestbetrag unterschritten hätte. Die Berechnungsgrundlage bildete ein Vermögen von XXX EUR sowie acht bekannte Gläubiger zum Ende der vorläufigen Verwaltung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/544 IN 1820/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ENJA European New Jazz" Musik-GmbH, Niederwaldstraße 27, 01277 Dresden, Amtsgericht München , HRB 44349
vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Rienth
- wurde am 15.02.2024 um 16:40 Uhr das Insolv…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/544 IN 1820/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ENJA European New Jazz" Musik-GmbH, Niederwaldstraße 27, 01277 Dresden, Amtsgericht München , HRB 44349
vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Rienth
- wurde am 15.02.2024 um 16:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Reichelt, Kaitzer Straße 18, 01069 Dresden, Email geschäftlich: info@diligens-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 202551 76 Telefax: 0351 314107 51
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 15.05.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1820/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ENJA European New Jazz" Musik-GmbH, Niederwaldstraße 27, 01277 Dresden, Amtsgericht München , HRB 44349
vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Rienth
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 17.06…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1820/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ENJA European New Jazz" Musik-GmbH, Niederwaldstraße 27, 01277 Dresden, Amtsgericht München , HRB 44349
vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Rienth
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 17.06.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1820/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ENJA European New Jazz" Musik-GmbH, Niederwaldstraße 27, 01277 Dresden, Amtsgericht München , HRB 44349
vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Rienth
ergeht am 12.06.2024 nachfolgende Entscheidung:
D…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1820/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ENJA European New Jazz" Musik-GmbH, Niederwaldstraße 27, 01277 Dresden, Amtsgericht München , HRB 44349
vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Rienth
ergeht am 12.06.2024 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXXEUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXXEUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten: XXX EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Thomas Reichelt als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 19.12.2023 zum Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.02.2024.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 06.05.2024 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von XXX EUR zugrunde zu legen.
Da die Regelvergütung den Betrag der Mindestvergütung unterschreiten würde, ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter gemäß Beschluss des BGH vom 13.07.2006, IX ZB 104/05 die Mindestvergütung zu gewähren.
Berechnungsmaßstab für die Mindestvergütung ist die Zahl der aus den schuldnerischen Unterlagen bekannten Insolvenzgläubiger. Das sind jene Gläubiger, die mutmaßlich zum Insolvenzverfahren eine Forderung anmelden werden. Auf die tatsächliche Zahl der Anmeldungen kommt es nicht an, BGH IX ZB 129/08 und IX ZB 39/10. Ebenso unerheblich ist, in welchem Ausmaß sich der vorläufige Verwalter mit den Gläubigern im vorläufigen Insolvenzverfahren befasst.
Die Anzahl der Gläubiger betrug nach dem Ermittlungsstand zum Ende des Zeitraumes der vorläufigen Verwaltung 8. Eine Kürzung der Mindestvergütung auf 25 Prozent erfolgt grundsätzlich nicht, BGH IX ZB 104/05.
Die nach Eröffnung des Verfahrens noch weiter ermittelten Gläubiger können nicht berücksichtigt werden. Dies bliebe gegebenenfalls einer Neuberechnung nach § 11 Abs. 2 InsVV vorbehalten.
Der Vergütungswert beträgt mithin XXX EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Gegen Entscheidungen über Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
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