Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Entrance Robotics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wittener Straße 45, 44789 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19919
EUID
DER2201.HRB19919
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 166/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi
Adresse
Wittener Str. 56, 44789 Bochum
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
11.03.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.03.2025 , 11:50 Uhr
Eröffnung
01.06.2025 , 08:50 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
05.06.2025
Forderungsanmeldefrist
11.07.2025
Berichtstermin
22.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Forschung und Entwicklung im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI), die Erstellung von Software und Applikationen zur Verwendung in Robotiksystemen jeglicher Art, insbesondere in "Humanoiden" und "Mobilitätsorientierten" Robotiksystemen, sowie die Entwicklung von Vermarktungsstrategien und deren Umsetzung im stationären wie onlinebasierten Groß- und Einzelhandel mit Robotiksystemen und Bestandteilen daraus sowie die Erbringung von jedweden Dienstleistungen auf diesem Gebiet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Entrance Robotics GmbH ist am 01.06.2025 um 08:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag des Schuldners war am 11.03.2025 bei Gericht eingegangen. Zuvor waren bereits am 17.03.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist Herr Dr. Dimassi auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 11.07.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.08.2025. Am 05.06.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, was auf eine Einstellung des Verfahrens aufgrund unzureichender Masse hindeutet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 166/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19919 eingetragenen Entrance Robotics GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pröll Alexander, Mondstr. 21, 44287 Dortmund
Geschäftszweig: Forschun…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 166/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19919 eingetragenen Entrance Robotics GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pröll Alexander, Mondstr. 21, 44287 Dortmund
Geschäftszweig: Forschung und Entwicklung im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI), die Erstellung von Software und Applikationen zur Verwendung in Robotiksystemen jeglicher Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2025, um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 166/25
Bochum, 01.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 166/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19919 eingetragenen Entrance Robotics GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pröll Alexander, Mondstr. 21, 44287 Dortmun…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 166/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19919 eingetragenen Entrance Robotics GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pröll Alexander, Mondstr. 21, 44287 Dortmund
ist am 05.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 166/25
Amtsgericht Bochum, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 166/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19919 eingetragenen Entrance Robotics GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pröll Alexander, Mondstr. 21, 442…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 166/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19919 eingetragenen Entrance Robotics GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pröll Alexander, Mondstr. 21, 44287 Dortmund
Geschäftszweig: Forschung und Entwicklung im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI), die Erstellung von Software und Applikationen zur Verwendung in Robotiksystemen jeglicher Art
ist am 17.03.2025, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 166/25
Amtsgericht Bochum, 17.03.2025
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