Entwicklung, Bau und Vertrieb von Anlagen zur Energiegewinnung durch Solarpanele und Zubehör sowie Entwicklung, Bau und Vertrieb von Anlagen vollautomatisierter thermischer Brennschneidemaschinen und Zubehör sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Bad Nauheim (Aktenzeichen 60 IN 142/20), sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), konkret den Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrages zur Beilengung von Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwert, angeordnet. Ein Termin hierzu wurde für den 15.05.2024 bestimmt. Zudem wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 02.08.2024 festgelegt ist. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei die Berechnungsgrundlage für die Masse 135.455,98 EUR beträgt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere besondere Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO angesetzt, darunter Termine im März und Mai 2024. Zudem wurden zw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere besondere Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO angesetzt, darunter Termine im März und Mai 2024. Zudem wurden zwei separate Fristen zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, mit Stichtagen im August und September 2024. Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurde gestellt und die Vergütung ist festgesetzt worden; dabei betrug die Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung 135.455,98 EUR. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, wobei der Schlusstermin auf den 07.03.2025 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 62.100,68 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 521.079,99 EUR berücksichtigt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), w…
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 06.03.2024, 09:30 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurd…
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.05.2024, 09:00 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 12.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurd…
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) sind…
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagenpauschale zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.11.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 130.210,61 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 5.245,37 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 135.455,98 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter mindert die Regelvergütung um 10 % wegen der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV).
IV.
Die Festsetzung der Auslagenpauschale von 30 % der Regelvergütung ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 12.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurd…
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurd…
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) soll…
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Wirtschaftsprüfer Frank Mößle, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: (0 69) 850 96 93 - 0, Fax: (069) 850 96 93 - 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 62.100,68 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 521.079,99 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurd…
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 12.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurd…
60 IN 142/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPCA Germany GmbH, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 8073), vertr. d.: 1. Hans-Günther Reiß, Haagweg 34, 61231 Bad Nauheim (Geschäftsführer), 2. Alaaeldin A. Assal, Gravensteiner Platz 6, 60435 Frankfurt am Main (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 02.10.2024
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