Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EPG Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 24961
EUID
DEH1101.HRB24961
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
506 IN 6/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Berend Böhme
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
09.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPG Verwaltungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 24961), ist ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme hat am 09.04.2026 einen entsprechenden Antrag gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 21.05.2026 ist die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Vergütung beinhaltet einen Abschlag in Höhe von 20,000 %, welcher aufgrund der vorzeitigen Beendigung des ehemaligen Insolvenzverwalters vorgenommen wurde, sowie Auslagenersatz und Umsatzsteuer.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 6/17: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPG Verwaltungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 24961), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, (Geschäftsführer), ist von de…
506 IN 6/17: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPG Verwaltungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 24961), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 21.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 6/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EPG Verwaltungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 24961),
vertreten durch:
1. ALLSERV GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschaf…
Amtsgericht Bremen 21.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 6/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EPG Verwaltungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 24961),
vertreten durch:
1. ALLSERV GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jens Spudy, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Bei der festgesetzten Vergütung handelt es sich um den Abschlag in Höhe von 20,00 % welcher aufgrund der vorzeitigen Beendigung des ehemaligen Insolvenzverwalters vorgenommen und nicht in Anspruch genommen worden ist.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7,8 InsVV.
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.04.2026 wird Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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