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Insolvenzprofil
EPSA Systemgastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 23031
EUID
DER3201.HRB23031
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 9/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalterin
18.05.2020
Prüfungstermin
21.10.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
13.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPSA Systemgastronomie GmbH ist anhängig. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23031 eingetragene Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Herrn Ilja Krämer vertreten. Das Verfahren wurde am 18.05.2020 eröffnet, woraufhin die Rechtsanwältin Ingrid Trompertz zur Insolvenzverwalterin bestellt ist. Im vorliegenden Beschluss vom 13.02.2025 setzt das Amtsgericht Bonn die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin fest. Grundlage bildet die Schlussrechnung, auf die sich der Regelsatz der Vergütung bezieht. Die Festsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Anzahl der angemeldeten Gläubiger und einer Erhöhung des Regelsatzes auf 125 %. Zudem werden Pauschalen für Auslagen sowie tatsächliche Kosten aufgrund von Zustellungsübertragungen berücksichtigt. Gegen die Vergütungsfestsetzung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPSA Systemgastronomie GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, übt ihr Amt seit dem 18.05.2020 aus. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen der Verwalterin durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn festgesetzt. Zudem wurden…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPSA Systemgastronomie GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, übt ihr Amt seit dem 18.05.2020 aus. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen der Verwalterin durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn festgesetzt. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen war der 21.10.2024, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen musste. Die aktuelle Verfahrensphase ist durch die Prüfung von Forderungen und die Festsetzung der Verwaltervergütung gekennzeichnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 9/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23031 eingetragenen EPSA Systemgastronomie GmbH, Endenicher Straße 268, 53121 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilja Krämer, Laustraße 33, 34537 Bad Wild…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 9/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23031 eingetragenen EPSA Systemgastronomie GmbH, Endenicher Straße 268, 53121 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilja Krämer, Laustraße 33, 34537 Bad Wildungen
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 18.05.2020 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse xxx EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von xxx Gläubigern auf xxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 125 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.12.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
97 IN 9/20
Amtsgericht Bonn, 13.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 9/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23031 eingetragenen EPSA Systemgastronomie GmbH, Endenicher Straße 268, 53121 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilja Krämer, Laustraße 33, 34537 Bad Wild…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 9/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23031 eingetragenen EPSA Systemgastronomie GmbH, Endenicher Straße 268, 53121 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilja Krämer, Laustraße 33, 34537 Bad Wildungen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 9/20
Amtsgericht Bonn, 19.08.2024
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