Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Erwin Gronemeier GmbH u. Co Kommanditgesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 4288
EUID
DER2108.HRA4288
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 541/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Amtsantritt vorläufiger Sachwalter
16.08.2023
Vergütungsantrag
20.05.2026
Beschlussdatum
21.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erwin Gronemeier GmbH u. Co Kommanditgesellschaft ist anhängig. Das Amtsgericht Bielefeld hat die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Stefan Meyer, festgesetzt. Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 16.08.2023 aus. Das verwaltete Vermögen betrug 3.126.784,69 €. Die Vergütungsfestsetzung erfolgt auf Grundlage der InsVV unter Berücksichtigung der Art, Dauer und des Umfangs der Tätigkeit. Eine Erhöhung des Regelsatzes auf 95 % wurde gerechtfertigt, wobei Abzüge aus einer Vergleichsberechnung vorgenommen wurden. Gegen die Festsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 541/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4288 eingetragenen Erwin Gronemeier GmbH u. Co Kommanditgesellschaft, Wurlitzer Str. 6, 32609 Hüllhorst, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesel…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 541/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4288 eingetragenen Erwin Gronemeier GmbH u. Co Kommanditgesellschaft, Wurlitzer Str. 6, 32609 Hüllhorst, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6905 eingetragene Gronemeier & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Wurlitzer Str. 6, 32609 Hüllhorst, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Rainer Gronemeier und Herrn Marcel Scheibe, geschäftsansässig wie vorstehend
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Korn & Partner, Schulstr. 31, 58636 Iserlohn
vorläufiger Sachwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke,
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 16.08.2023 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens ... EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens ... EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 3.126.784,69 €.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach ... €.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach ... €.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von ... € zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 95 % und damit auf den Betrag von ... € gerechtfertigt. Hiervon ist ein Betrag in Höhe von ... € aus der Vergleichsberechnung (Mehrvergütung durch Erhöhung der Berechnungsmasse aus dem Überschuss der Betriebsfortführung) in Abzug zu bringen, so dass ein Betrag in Höhe von ... € verbleibt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 eingesehen werden.
43 IN 541/23
Amtsgericht Bielefeld, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 541/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4288 eingetragenen Erwin Gronemeier GmbH u. Co Kommanditgesellschaft, Wurlitzer Str. 6, 32609 Hüllhorst, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesel…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 541/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4288 eingetragenen Erwin Gronemeier GmbH u. Co Kommanditgesellschaft, Wurlitzer Str. 6, 32609 Hüllhorst, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6905 eingetragene Gronemeier & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Wurlitzer Str. 6, 32609 Hüllhorst, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rainer Gronemeier und Herrn Marcel Scheibe, geschäftsansässig wie vorstehend
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Korn & Partner, Schulstr. 31, 58636 Iserlohn,
Sachwalter:Rechtsanwalt Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke,
ist am 23.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 541/23
Amtsgericht Bielefeld, 24.10.2024
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