Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ESB Excelsior Schwarz, Blechverarbeitung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Planckstr. 22-24, 71691 Freiberg am Neckar
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 202357
EUID
DEB8534.HRA202357
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 364/20
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
11.03.2024
Widerspruchsfrist
18.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESB Excelsior Schwarz, Blechverarbeitung GmbH & Co. KG ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, durch das Amtsgericht Ludwigsburg festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag vom 14.12.2023 für 6,5 Stunden Tätigkeit zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Gegen diese Entscheidung können Rechtsbehelfe eingelegt werden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der bis zum 11.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren erfolgt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 18.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist und ohne erhobenen Widerspruch gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 364/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESB Excelsior Schwarz, Blechverarbeitung GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH,
Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Regi…
6 IN 364/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESB Excelsior Schwarz, Blechverarbeitung GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH,
Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 202357
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 001207-20/mw/ms
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Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, Bahnhofstr. 8, 73728 Esslingen wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung einschließlich Umsatzsteuer erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 14.12.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 6,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 364/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESB Excelsior Schwarz, Blechverarbeitung GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH,
Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Regi…
6 IN 364/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESB Excelsior Schwarz, Blechverarbeitung GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin Blechverarbeitung-Verwaltungsgesellschaft mbH,
Planckstraße 22-24, 71691 Freiberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 202357
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 001207-20/mw/ms
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1. Die Prüfung der bis 11.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 19.02.2024
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