Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eschebach II GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Industriestraße 62, 32289 Rödinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 9877
EUID
DER2108.HRA9877
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 571/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich
Adresse
Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Antrag
25.08.2023
Eröffnung
05.03.2026 , 13:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.05.2026
Einsichtnahme Unterlagen
12.05.2026
Berichtstermin
26.05.2026
Prüfungstermin
26.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 05.03.2026 um 13:35 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eschebach II GmbH & Co. KG eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 25.08.2023 bei Gericht eingegangen ist, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.05.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 12.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 571/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 9877 eingetragenen Eschebach II GmbH & Co. KG, Industriestr. 62, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Störmer AG, Industriestraße 62, 32…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 571/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 9877 eingetragenen Eschebach II GmbH & Co. KG, Industriestr. 62, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Störmer AG, Industriestraße 62, 32269 Rödinghausen, diese vertreten durch den Vorstand Herrn Michael Leslie Cox, Avenue Via Augusta 118, Barcelona, Spanien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.03.2026, um 13:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 571/23
Bielefeld, 05.03.2026
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