Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eser Generalbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5756
EUID
DEM1706.HRB5756
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn
Aktenzeichen
9 IN 12/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
13.05.2025
Beschluss Forderungsprüfung
25.07.2025
Stichtag Forderungsprüfung
31.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eser Generalbau GmbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 22.540,21 EUR zugrunde gelegt, woraus sich eine Bruchteilsvergütung von 25 % ergibt. Die Zustellungskosten wurden mit 28,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt. Der Beschluss ist mit der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung anfechtbar. Im zweiten Teil der Bekanntmachung wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 31.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 12/19:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eser Generalbau GmbH, Vor den Eichen 24, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5756), vertr. d.: Hüseyin Eser, (unbekannt ins Ausland verzogen), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festge…
9 IN 12/19:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eser Generalbau GmbH, Vor den Eichen 24, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5756), vertr. d.: Hüseyin Eser, (unbekannt ins Ausland verzogen), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.02.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 22.540,21 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 28,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 10 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 13.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 12/19:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eser Generalbau GmbH, Vor den Eichen 24, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5756), vertr. d.: Hüseyin Eser, (unbekannt ins Ausland verzogen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im…
9 IN 12/19:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eser Generalbau GmbH, Vor den Eichen 24, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5756), vertr. d.: Hüseyin Eser, (unbekannt ins Ausland verzogen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 25.07.2025
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