Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 100693
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ESP Event UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 100693
EUID
DER3306.HRB100693
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 153/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Ines von Werden
Adresse
Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungen
23.04.2025
Prüfungsstichtag
23.05.2025
Einsichtnahme Forderungen
23.12.2025
Prüfungsstichtag
23.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen für Veranstaltungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESP Event UG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100693, ist anhängig. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Ines von Werden. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO. Für die erste Bekanntmachung war der Prüfungsstichtag der 23.05.2025, wobei die Unterlagen ab dem 23.04.2025 zur Einsicht niedergelegt wurden. In einer späteren Bekanntmachung wurde der Prüfungsstichtag auf den 23.01.2026 festgelegt, mit einer Einsichtnahme der Forderungstabellen ab dem 23.12.2025. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 153/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 100693 eingetragenen ESP Event UG, Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines von Werden, Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln
s…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 153/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 100693 eingetragenen ESP Event UG, Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines von Werden, Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 153/20
Amtsgericht Köln, 24.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 153/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 100693 eingetragenen ESP Event UG, Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines von Werden, Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln
s…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 153/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 100693 eingetragenen ESP Event UG, Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines von Werden, Rösrather Straße 152-154, 51107 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 153/20
Amtsgericht Köln, 24.02.2025
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