Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 10132

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Insolvenzprofil

Eßer Sanierungstechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kreuzauer Straße 70, 52355 Düren
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 10132
EUID
DER3103.HRB10132

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 135/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Caroline Schmitz
Adresse
Waisenhausstr. 3, 52349 Düren

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026 , 09:29 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

ist die Sanierung und Beseitigung von Wasserschäden, insbesondere die Gebäudetrocknung, Bautrocknung, Estrich- und Dämm-Trocknung, Feuchtemesstechnik, sowie die fachgerechte Reparatur und Wiederherstellung durch qualifizierte Techniker; die Nutzung modernster Messtechnik (z. B. Thermografie, Feuchtigkeitsmessung) zur Schadendiagnose und Leckortung; der Verkauf und die Vermietung von Trocknungs- und Sanierungsgeräten sowie Verbrauchsmaterialien, die in diesem Kontext eingesetzt werden; die Erbringung technischer Beratungsleistungen und Betreuung während des gesamten Sanierungsprozesses, bis zur Wiederherstellung des optimalen Zustands des Gebäudes.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Aachen hat am 24.06.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Eßer Sanierungstechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 10132, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer David Patzke und betätigt sich im Geschäftszweig der Sanierung und Beseitigung von Wasserschäden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Caroline Schmitz bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 135/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 10132 eingetragenen Eßer Sanierungstechnik GmbH, Kreuzauer Straße 70, 52355 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Patzke, Geschäftszwei…

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