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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Entwicklung und Vermarktung von Immobilienmanagement-Software sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Das Amtsgericht Köln hat am 01.07.2026 um 12:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der eTASK Immobilien Software GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34203, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Gesellschaft betreibt die Entwicklung und Vermarktung von Immobilienmanagement-Software. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Dobiey bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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