Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 6147
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Insolvenzprofil
ETV EING Textil-Veredelung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 6147
EUID
DER2707.HRA6147
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 61/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte Stellmach & Bröckers
Adresse
Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.03.2026
Aufhebung
31.03.2026 , 24:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG ist am 31.03.2026 um 24:00 Uhr aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans vom 16.12.2025 in der am 06.02.2026 aktualisierten Fassung mit Änderungen vom 10.02.2026. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütungen und Auslagen des Sachwalters sowie des vorläufigen Sachwalters festgesetzt. Zudem wurden die Vergütungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses festgelegt. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 18.03.2026 festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregi…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11267 eingetragene Eing Verwaltungs GmbH, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Tunney, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, und Herrn Norbert Hilbring, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stellmach & Bröckers, Salierstraße 4, 46395 Bocholt
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
wird am 31.03.2026 um 24:00 Uhr aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom vom 16.12.2025 in der am 06.02.2026 aktualisierten Fassung mit den Änderungen im Termin am 10.02.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
71 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11267 eingetragene Eing Verwaltungs GmbH, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Tunney, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, und Herrn Norbert Hilbring, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher,
Sachwalter:
Herr Rechtsanwalt Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 5.956.079,24 EUR
Es ist die Regelvergütung gem. §§ 12, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Es wurde im Übrigen Zuschläge für folgende Tätigkeiten im Eigenverwaltungsverfahren beantragt und antragsgemäß festgesetzt:
- Begleitung und Überwachung der Betriebsfortführung 20 %
- Befassung mit dem Insolvenzplan 5 %
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
71 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 22.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11267 eingetragene Eing Verwaltungs GmbH, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Tunney, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, und Herrn Norbert Hilbring, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher,
Sachwalter:
Herr Rechtsanwalt Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden (§§ 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 10.984.046,15 EUR
Es ist die Regelvergütung gem. §§ 12a, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Es wurde im Übrigen Zuschläge für folgende Tätigkeiten im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren beantragt und antragsgemäß bei der Festsetzung berücksichtigt:
- Begleitung und Überwachung der Betriebsfortführung 20 %
- Arbeitnehmerangelegenheiten 5 %
- Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss 5 %
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
71 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 22.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11267 eingetragene Eing Verwaltungs GmbH, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Tunney, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, und Herrn Norbert Hilbring, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen sämtlicher Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
71 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11267 eingetragene Eing Verwaltungs GmbH, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Tunney, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, und Herrn Norbert Hilbring, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
71 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11267 eingetragene Eing Verwaltungs GmbH, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Tunney, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, und Herrn Norbert Hilbring, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
71 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11267 eingetragene Eing Verwaltungs GmbH, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Tunney, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, und Herrn Norbert Hilbring, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
71 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11267 eingetragene Eing Verwaltungs GmbH, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Tunney, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, und Herrn Norbert Hilbring, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
71 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6147 eingetragenen ETV EING TEXTIL-VEREDLUNG GmbH & Co. KG, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11267 eingetragene Eing Verwaltungs GmbH, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tunney Dirk, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher, und Herrn Norbert Hilbring, Stadtlohner Straße 71, 48712 Gescher,
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Dienstag, 10.02.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
71 IN 61/25
Amtsgericht Münster, 08.01.2026
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