Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Euphoria UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Tonwerkstraße 24, 82256 Fürstenfeldbruck
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 233158
EUID
DED2601V.HRB233158
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1504 IN 2746/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
24.10.2024
Widerspruchsfrist Ende
20.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Eventmanagement und Vertrieb von Getränken.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euphoria UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Fürstenfeldbruck findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren statt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 20.10.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu erklären. Das zur Einsicht niedergelegte Schlussverzeichnis weist ein Verteilungsmasse von 720,33 € bei Forderungen in Höhe von 137.120,765 € aus. Nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euphoria UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1504 IN 2746/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 233158 eingetragen und durch Geschäftsführer Manuel Mrasek vertreten. Im Verfahr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euphoria UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1504 IN 2746/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 233158 eingetragen und durch Geschäftsführer Manuel Mrasek vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren angesetzt. Die Fristen zum Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen endeten am 24.10.2024 und am 20.10.2025. Im Anschluss daran wurde die Schlussverteilung durchgeführt, wobei eine Verteilungsmasse von 720,33 € für Forderungen in Höhe von 137.120,765 € zur Verfügung stand. Das Insolvenzverfahren ist mit Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1504 IN 2746/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Euphoria UG (haftungsbeschränkt), Tonwerkstraße 24, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Mrasek Manuel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 233158
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Sch…
1504 IN 2746/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Euphoria UG (haftungsbeschränkt), Tonwerkstraße 24, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Mrasek Manuel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 233158
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euphoria UG (haftungsbeschränkt) Tonwerkstr. 24,82256 Fürstenfeldbruck, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 720,33 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 137.120,765 € Forderungen. Das Schlu…
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euphoria UG (haftungsbeschränkt) Tonwerkstr. 24,82256 Fürstenfeldbruck, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 720,33 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 137.120,765 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 1504 IN 2746/22 niedergelegt.
veröffentlicht durch Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1504 IN 2746/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Euphoria UG (haftungsbeschränkt), Tonwerkstraße 24, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Mrasek Manuel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 233158
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewö…
1504 IN 2746/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Euphoria UG (haftungsbeschränkt), Tonwerkstraße 24, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Mrasek Manuel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 233158
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 50-52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1504 IN 2746/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Euphoria UG (haftungsbeschränkt), Tonwerkstraße 24, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Mrasek Manuel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 233158
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewö…
1504 IN 2746/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Euphoria UG (haftungsbeschränkt), Tonwerkstraße 24, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Mrasek Manuel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 233158
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 41 - 49 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.09.2024
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