Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eutritzscher Zentrum Zweite GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Querstraße 25, 04103 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 15365
EUID
DEU1308.HRA15365
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
427 IN 1263/12
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
09.06.2026
Fristende Stellungnahmen
14.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eutritzscher Zentrum Zweite GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Leipzig hat am 09.06.2026 die Vergütung des Insolvenzverwalters als Regelvergütung mit Zuschlag festgesetzt. Im weiteren Verfahren wird der Schlusstermin sowie das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt, und der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt. Die Insolvenzgläubiger haben bis zum 14.07.2026 die Möglichkeit, schriftlich Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Amtsgericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 9.292.152,74 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 34.243,63 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 427 IN 1263/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eutritzscher Zentrum Zweite GmbH & Co. KG, Querstraße 25, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15365
vertreten durch die Komplementärin F.I.M. GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Hen…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 427 IN 1263/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eutritzscher Zentrum Zweite GmbH & Co. KG, Querstraße 25, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15365
vertreten durch die Komplementärin F.I.M. GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Hendrikus Rudolfus Maria van den Akker
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters als Regelvergütung mit Zuschlag am 09.06.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 427 IN 1263/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eutritzscher Zentrum Zweite GmbH & Co. KG, Querstraße 25, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15365
vertreten durch die Komplementärin F.I.M. GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Hen…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 427 IN 1263/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eutritzscher Zentrum Zweite GmbH & Co. KG, Querstraße 25, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15365
vertreten durch die Komplementärin F.I.M. GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Hendrikus Rudolfus Maria van den Akker
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 14.07.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 9.292.152,74 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 34.243,63 EUR zur Verfügung".
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