Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 90381
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Insolvenzprofil
EVI GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 90381
EUID
DER1101.HRB90381
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 25/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
19.06.2026 , 09:11 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
30.06.2026
Forderungsanmeldefrist
31.07.2026
Prüfungstermin
21.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens; die professionelle Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien gemäß WEG, Verwaltung von Sondereigentum und Gewerbeimmobilien, Übernahme der Zwangsverwaltung, die Vermietung sowie der An- und Verkauf von Immobilien jeglicher Art; die Unternehmensberatung; Gebäudemanagement, Hausmeister-, Reinigungs- und Gebäudeservice; die Ausführung sämtlicher Arbeiten im Bereich Estrich- und Betonbau, die Durchführung von Maurer- und Putzarbeiten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten; die Bauvermittlung und der Bauservice, die Projektentwicklung; die Durchführung von Hoch-, Tief-, Stahlbeton-, Beton- und Mauerwerksarbeiten, Sanierungs- und Abbrucharbeiten; der Vertrieb von Baustoffen, der Im- und Export von Waren aus dem Baugewerbe, insbesondere Baumaterialien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 19.06.2026 um 09:11 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EVI GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin, der am 28.01.2026 bei Gericht eingegangen war. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Faude bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.07.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung ist der 21.08.2026. Die Anmeldeunterlagen werden ab dem 07.08.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EVI GmbH ist am 19.06.2026 um 09:11 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Faude ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 31.0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EVI GmbH ist am 19.06.2026 um 09:11 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Faude ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 31.07.2026. Ein Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 21.08.2026 statt. Am 30.06.2026 hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt, was zur Einstellung des Verfahrens führt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 25/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90381 eingetragenen EVI GmbH, Sandstr. 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Antonios Karangelis
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung h…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 25/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90381 eingetragenen EVI GmbH, Sandstr. 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Antonios Karangelis
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.06.2026, um 09:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.08.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 07.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 25/26
Düsseldorf, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 25/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90381 eingetragenen EVI GmbH, Sandstr. 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Antonios Karangelis
ist am 30.06.2026 bei Ge…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 25/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90381 eingetragenen EVI GmbH, Sandstr. 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Antonios Karangelis
ist am 30.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 25/26
Amtsgericht Düsseldorf, 02.07.2026
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