Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 42106
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EVIA Bau GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 42106
EUID
DER2101.HRB42106
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 372/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Anja Commandeur
Adresse
Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld
Termine & Fristen
Aufhebung
16.12.2025 , 11:09 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EVIA Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42106, wird heute, am 16.12.2025, um 11:09 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Zyfer Kamberi. Als Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Dr. Anja Commandeur bestellt. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts einzulegen. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 372/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42106 eingetragenen EVIA Bau GmbH, Lönsweg 22-38, 32139 Spenge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zyfer Kamberi
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin D…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 372/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42106 eingetragenen EVIA Bau GmbH, Lönsweg 22-38, 32139 Spenge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zyfer Kamberi
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Anja Commandeur, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld
wird heute, am 16.12.2025, um 11:09 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 372/19
Amtsgericht Bielefeld, 16.12.2025
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