Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Evieon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heerstraße 15, 58540 Meinerzhagen
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 10244
EUID
DER2604.HRB10244
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 120/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Mike Westkamp
Adresse
Feithstr. 177, 58097 Hagen
Termine & Fristen
Antragstellung
02.12.2024
Eröffnung
01.02.2025 , 12:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
05.02.2025
Forderungsanmeldefrist
12.03.2025
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
02.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung sämtlicher Arbeiten und Dienstleistungen im Bereich Elektro, z.B. Beratung & Planung von Elektroinstallationen, E-Check Prüfung, Verkauf und Wartung von Elektroinstallationen jeglicher Art, Ladestationen für E- Autos,- Photovoltaikanlagen / Batteriespeichern, Gebäudeautomatisierung durch KNX / Smart Home Systeme, Brand- und Rauchmeldeanlagen, EDV- und Telefonverkabelung, Beleuchtungsanlagen für Innen- und Außenbereich, Maschinen- und Anlageninstallationen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evieon GmbH ist am 01.02.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 02.12.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Mike Westkamp ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 12.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.04.2025. Am 05.02.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 120/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10244 eingetragenen Evieon GmbH, Heerstr. 15, 58540 Meinerzhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Sudermann, Hubertusweg 2, 58540 Meinerzhagen
…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 120/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10244 eingetragenen Evieon GmbH, Heerstr. 15, 58540 Meinerzhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Sudermann, Hubertusweg 2, 58540 Meinerzhagen
ist am 05.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
106 IN 120/24
Amtsgericht Hagen, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 120/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10244 eingetragenen Evieon GmbH, Heerstr. 15, 58540 Meinerzhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Sudermann, Hubertusweg 2, 58540 Meinerzhagen
wird wegen Zahlungsunfähig…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 120/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10244 eingetragenen Evieon GmbH, Heerstr. 15, 58540 Meinerzhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Sudermann, Hubertusweg 2, 58540 Meinerzhagen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2025, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mike Westkamp, Feithstr. 177, 58097 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
106 IN 120/24
Amtsgericht Hagen, 01.02.2025
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