Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen worden. Der Rechtsanwalt Berend Böhme ist als neuer Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Termine zur Gläubigerversammlung und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Schlussverteilung bestimmt. Die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters wurde am 10.03.2025 festgesetzt, während die Vergütung des neuen Insolvenzverwalters am 17.11.2025 festgesetzt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 15.659,30 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 539.830,17 EUR zu berücksichtigen sind. Die Schlussverteilung soll erfolgen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH ist eröffnet. Zunächst war Rechtsanwalt Berend Böhme als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Später wurde er zum neuen Insolvenzverwalter bestellt, nachdem der bisherige Verwalter Bora Alexander Haslinger aus dem Amt entlass…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH ist eröffnet. Zunächst war Rechtsanwalt Berend Böhme als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Später wurde er zum neuen Insolvenzverwalter bestellt, nachdem der bisherige Verwalter Bora Alexander Haslinger aus dem Amt entlassen wurde. Haslingers Vergütung wurde ebenfalls festgesetzt. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war am 10.05.2024 anberaumt. Das Gericht stimmte der Vornahme der Schlussverteilung zu und bestimmte einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin auf den 30.04.2025. Der verfügbare Massebestand wurde mit 15.659,30 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 539.830,17 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
14.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 7/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB),
vertreten durch:
1. Torsten Berends, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte…
Amtsgericht Bremen
14.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 7/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB),
vertreten durch:
1. Torsten Berends, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Lars Beck, Willi-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen,
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 08.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 07.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 10.05.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu …
506 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 10.05.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 12.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 7/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), ist von dem ehemaligen Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das…
506 IN 7/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), ist von dem ehemaligen Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 17.11.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 7/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB),
vertreten durch:
1. Torsten Berends, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte…
Amtsgericht Bremen 17.11.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 7/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB),
vertreten durch:
1. Torsten Berends, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Lars Beck, Willi-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 14.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 81.919,25 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
III.
Der neu eingesetzte Verwalter begrenzt seinen Antrag auf 10% der mit Beschluss vom 10.03.2025 festgesetzten Vergütung des ehemaligen Verwalters. Mithin auf € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 10.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 7/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB),
vertreten durch:
1. Torsten Berends, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte…
Amtsgericht Bremen 10.03.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 7/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB),
vertreten durch:
1. Torsten Berends, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Lars Beck, Willi-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen,
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des ehemaligen Insolvenzverwalters bezieht und die € 81.919,25 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 10,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendung der Tätigkeit als Insolvenzverwalter im Verfahren.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt au…
506 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 30.04.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahm…
506 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 15.659,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 539.830,17 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 05.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 7/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB),
vertreten durch:
1. Torsten Berends, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte…
Amtsgericht Bremen 05.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 7/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB),
vertreten durch:
1. Torsten Berends, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Lars Beck, Willi-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen,
wird die Vergütung des ehemals vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 73.473,34. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsOIm Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 45 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung, der übertragenden Sanierung des Geschäftsbetriebes sowie der besonderen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerverwaltung, insbesondere für die Insolvenzgeldvorfinanzierung. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung erscheint der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 45 % angemessen.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäf…
506 IN 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exdekor GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33777 HB), vertr. d.: 1. Torsten Berends, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 03.02.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 05.01.2025
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