Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schloßstr. 4, 32105 Bad Salzuflen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 4097
EUID
DER2307.HRA4097
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 230/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Wilhelm Stock
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
19.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
19.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Liquidator Herr Wilhelm Stock vertritt den Schuldner gesetzlich. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über zwei Vergleiche zur Vermeidung von Rechtsstreiten anberaumt. Die Vergleiche sollen die Zahlung von 50.000 Euro bzw. 140.000 Euro zur Abgeltung von Insolvenzanfechtungsansprüchen umfassen. Zudem sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 19.08.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 230/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4097 eingetragenen Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Wilhelm Stock
Geschäftszweig: Vermittl…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 230/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4097 eingetragenen Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Wilhelm Stock
Geschäftszweig: Vermittlung von Fertiggaragen
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den von dem Verwalter beabsichtigten (§§ 160, 161 InsO) Abschluss zweier Vergleiche zur Vermeidung von zwei Rechtsstreiten, nämlich die Zahlung von 50.000 Euro bzw. 140.000 Euro zur Abgeltung von Insolvenzanfechtungsansprüchen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 19.06.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
10 IN 230/19
Amtsgericht Detmold, 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 230/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4097 eingetragenen Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Wilhelm Stock
Geschäftszweig: Vermittl…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 230/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4097 eingetragenen Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, Schloßstr. 4, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Wilhelm Stock
Geschäftszweig: Vermittlung von Fertiggaragen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 230/19
Amtsgericht Detmold, 17.07.2024
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