Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Extratour GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Schlankreye 73, 20144 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 120418
EUID
DEK1101.HRA120418
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 243/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
10.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Extratour GmbH & Co. KG ist anhängig. Im Februar 2026 hat das Amtsgericht Hamburg die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 27.02.2026 wurde die Durchführung der Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Schlussverteilung zugestimmt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 10.04.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zu nachträglich angemeldeten Forderungen und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Die Forderungen belaufen sich auf 198.822,10 EUR, wovon 25.878,66 EUR zur Verteilung stehen. Nach Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt die Ausschüttung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 243/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120418 eingetragenen Extratour GmbH & Co. KG, Bahrenfelder Straße 79, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 243/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120418 eingetragenen Extratour GmbH & Co. KG, Bahrenfelder Straße 79, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141711 eingetragene Extratour Verwaltungs-GmbH, Bahrenfelde Straße 79, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolf-Henning von Blanckenburg
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 198.822,10 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 25.878,66 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 243/18
Amtsgericht Hamburg, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 243/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120418 eingetragenen Extratour GmbH & Co. KG, Bahrenfelder Straße 79, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 243/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120418 eingetragenen Extratour GmbH & Co. KG, Bahrenfelder Straße 79, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141711 eingetragene Extratour Verwaltungs-GmbH, Bahrenfelde Straße 79, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolf-Henning von Blanckenburg,
sind die Regelvergütung mit Zuschlägen von 45 % für die besonders mühseligen Abwicklungserfordernisse und die aufwändige Bearbeitung im Bereich der Sonderaktiva
und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 243/18
Amtsgericht Hamburg, 27.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 243/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120418 eingetragenen Extratour GmbH & Co. KG, Bahrenfelder Straße 79, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 243/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120418 eingetragenen Extratour GmbH & Co. KG, Bahrenfelder Straße 79, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141711 eingetragene Extratour Verwaltungs-GmbH GmbH, Bahrenfelde Straße 79, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolf-Henning von Blanckenburg,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (diesbezüglich das Ende der Stellungnahmefrist Prüfungsstichtag)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 243/18
Amtsgericht Hamburg, 27.02.2026
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