Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
F & S Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 14625
EUID
DEM1202.HRB14625
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 80/19 W
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
23.09.2024 , 10:00 Uhr
Stichtag Prüfungstermin
20.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Transporte GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 20.10.2025 bestimmt. Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Transporte GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe hat in einem Beschluss vom 30.09.2025 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 20.10.2025 bestimmt, …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Transporte GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe hat in einem Beschluss vom 30.09.2025 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 20.10.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. In einer früheren Bekanntmachung vom 02.09.2024 wurde das mündliche Verfahren für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet, die am 23.09.2024 stattfand. Auf dieser Versammlung sollte über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs vom 15.06.2024 mit dem Geschäftsführer Jan Peter Siudak und dem ehemaligen Geschäftsführer Hans Siudak, beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 80/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Transporte GmbH, vertr. d. d. GF Jan Peter Siudak, Otto-Hahn-Str. 30, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14625), vertr. d.: Jan Peter Siudak, als GF d. F&S Transport GmbH, Kuno-von-Hagen-Str. 1, 35516 Münzenberg, (Geschäftsführer), w…
61 IN 80/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Transporte GmbH, vertr. d. d. GF Jan Peter Siudak, Otto-Hahn-Str. 30, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14625), vertr. d.: Jan Peter Siudak, als GF d. F&S Transport GmbH, Kuno-von-Hagen-Str. 1, 35516 Münzenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 80/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Transporte GmbH, vertr. d. d. GF Jan Peter Siudak, Otto-Hahn-Str. 30, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14625), vertr. d.: Jan Peter Siudak, als GF d. F&S Transport GmbH, Kuno-von-Hagen-Str. 1, 35516 Münzenberg, (Geschäftsführer), w…
61 IN 80/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & S Transporte GmbH, vertr. d. d. GF Jan Peter Siudak, Otto-Hahn-Str. 30, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14625), vertr. d.: Jan Peter Siudak, als GF d. F&S Transport GmbH, Kuno-von-Hagen-Str. 1, 35516 Münzenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 23.09.2024, 10:00 Uhr, Zi. 316, 3. OG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs vom 15.06.2024 mit dem Geschäftsführer Jan Peter Siudak und dem ehemaligen Geschäftsführer Hans Siudak
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.09.2024
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