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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bonn hat am 18.05.2026 um 09:05 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FAB Bonn UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Caroline Stevens bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt, da Verfügungen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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