Gegenstand des Unternehmens ist die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des 3D-Drucks sowie die Herstellung, der Vertrieb und der Service von 3D-Druckern. Die Gesellschaft erbringt zudem Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von 3D-Druckern in Bildungseinrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fabmaker GmbH, Braunschweig, ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, ist bestellt. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit Stichtag zum 13.04.2026 geprüft. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Forderungen endet am 13.04.2026. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 151.300,17 €, wovon Honorare, Auslagen, Masseverbindlichkeiten sowie Gerichts- und Verwertungskosten abgehen. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 378.236,80 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig zur Einsichtnahme niedergelegt. Einwendungen gegen diese Unterlagen sind binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fabmaker GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Stichta…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fabmaker GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Stichtag zum 13.04.2026 geprüft. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Forderungen endete am 13.04.2026. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung, wobei ein verfügbarer Massebestand von 151.300,17 € festgestellt wurde. Gegenüberstehen Insolvenzforderungen in Höhe von 378.236,80 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag wurden zur Einsichtnahme niedergelegt. Einwendungen gegen diese Unterlagen waren binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 120/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fabmaker GmbH, Rebenring 33, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205601), vertr. d.: Dean Ciric, Campestraße 22, 38302 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 13.04…
272 IN 120/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fabmaker GmbH, Rebenring 33, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205601), vertr. d.: Dean Ciric, Campestraße 22, 38302 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 13.04.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 13.04.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 13.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
GeschäftsNr.: 272 IN 120/23 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fabmaker GmbH, Rebenring 33, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205601), vertr. d.: Dean Ciric, Campestraße 22, 38302 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, soll die Schlus…
GeschäftsNr.: 272 IN 120/23 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fabmaker GmbH, Rebenring 33, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205601), vertr. d.: Dean Ciric, Campestraße 22, 38302 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 151.300,17 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 378.236,80 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 120/23 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 06.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 120/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fabmaker GmbH, Rebenring 33, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205601), vertr. d.: Dean Ciric (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden. G…
272 IN 120/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fabmaker GmbH, Rebenring 33, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205601), vertr. d.: Dean Ciric (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.11.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 379.132,18 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.01.2025
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