Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Betrieb von Krankenanstalten aller Art, der Betrieb von Hotels, Restaurants und Sanatorien sowie die Vornahme sämtlicher Geschäfte auf den Gebieten der Gastronomie und des Fremdenverkehrs
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachkliniken Sonnenhof GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Rudolf Dorfmeister und Peter Mast, wird vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen behandelt. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Am 14.06.2023 hat der vorläufige Sachwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Der Antrag berücksichtigte eine vorläufige Eigenverwaltung und begründete eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 % mit Betriebsfortführung, Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes und übertragender Sanierung. Der Vermögenswert wurde mit 2.905.217,58 EUR angesetzt. Das Gericht hat die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Festsetzung erfolgte unter Anwendung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV), wobei eine Umsatzsteuer von 19 % hinzugefügt wurde. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV berechnet.
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