Vorläufige Eigenverwaltung Baden-Württemberg HRB 650207

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Fachkliniken Sonnenhof GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kirchstraße 2, 79862 Höchenschwand
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 650207
EUID
DEB8536.HRB650207

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 149/22
Phase
Vorläufige Eigenverwaltung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Termine & Fristen

Antrag Festsetzung Vergütung
14.06.2023
Beschluss Festsetzung
24.04.2024

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb von Krankenanstalten aller Art, der Betrieb von Hotels, Restaurants und Sanatorien sowie die Vornahme sämtlicher Geschäfte auf den Gebieten der Gastronomie und des Fremdenverkehrs

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachkliniken Sonnenhof GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Rudolf Dorfmeister und Peter Mast, wird vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen behandelt. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Am 14.06.2023 hat der vorläufige Sachwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Der Antrag berücksichtigte eine vorläufige Eigenverwaltung und begründete eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 % mit Betriebsfortführung, Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes und übertragender Sanierung. Der Vermögenswert wurde mit 2.905.217,58 EUR angesetzt. Das Gericht hat die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Festsetzung erfolgte unter Anwendung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV), wobei eine Umsatzsteuer von 19 % hinzugefügt wurde. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV berechnet.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 149/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fachkliniken Sonnenhof GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Rudolf Dorfmeister und Peter Mast Kirchstraße 2, 79862 Höchenschwand - Schuldnerin - Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart - vorläufier Sachwalter - Die Vergütu…

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.