Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FACO Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 9295
EUID
DEM1405.HRB9295
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 84/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Eggen
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
09.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FACO Bau GmbH, Engelsgasse 40, 61169 Friedberg (Hessen), ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Alexander Eggen bestellt. Im Rahmen des Verfahrens sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Für das Verfahren wurde die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung am 09.04.2025 um 10:00 Uhr angeordnet, bei der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO entschieden werden soll, konkret über die Zustimmung, Haftungsansprüelle gegen den Geschäftsführer/Gesellschafter der Schuldnerin nicht weiter zu verfolgen. Zudem wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 24.10.2025 bestimmt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 84/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FACO Bau GmbH, Engelsgasse 40, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9295), vertr. d.: Dzhesur Fahretin Mustafa, Am Promenaden Weg 13, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor…
60 IN 84/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FACO Bau GmbH, Engelsgasse 40, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9295), vertr. d.: Dzhesur Fahretin Mustafa, Am Promenaden Weg 13, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 04.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 84/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FACO Bau GmbH, Engelsgasse 40, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9295), vertr. d.: Dzhesur Fahretin Mustafa, Am Promenaden Weg 13, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsa…
60 IN 84/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FACO Bau GmbH, Engelsgasse 40, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9295), vertr. d.: Dzhesur Fahretin Mustafa, Am Promenaden Weg 13, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Eggen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 5 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.02.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 29.966,03 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der beantragte Zuschlag ist angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 84/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FACO Bau GmbH, Engelsgasse 40, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9295), vertr. d.: Dzhesur Fahretin Mustafa, Am Promenaden Weg 13, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
60 IN 84/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FACO Bau GmbH, Engelsgasse 40, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9295), vertr. d.: Dzhesur Fahretin Mustafa, Am Promenaden Weg 13, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 84/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FACO Bau GmbH, Engelsgasse 40, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9295), vertr. d.: Dzhesur Fahretin Mustafa, Am Promenaden Weg 13, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung de…
60 IN 84/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FACO Bau GmbH, Engelsgasse 40, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 9295), vertr. d.: Dzhesur Fahretin Mustafa, Am Promenaden Weg 13, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 09.04.2025, 10:00 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer/Gesellschafter der Schuldnerin nicht weiter zu verfolgen
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 27.02.2025
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