Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Jens Fahl ist am 01.04.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung angeordnet. Die Frist zur Stellung von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung endete zunächst am 13.05.2025 und wurde später bis zum 10.10.2025 verlängert. Da keine Anträge auf Versagung gestellt wurden und die Abtretungsfrist am 01.09.2025 verstrichen ist, hat das Amtsgericht Hagen dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger. Von der Befreiung ausgenommen sind Forderungen gemäß § 302 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 23/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, Hagener Str. 10, 58762 Altena (Westf.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen Firma Hermann Schmidt e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Pa…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 23/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, Hagener Str. 10, 58762 Altena (Westf.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen Firma Hermann Schmidt e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.10.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 aus.
106 IN 23/20
Amtsgericht Hagen, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 23/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, Hagener Str. 10, 58762 Altena (Westf.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen Firma Hermann Schmidt e. K.
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 23/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, Hagener Str. 10, 58762 Altena (Westf.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen Firma Hermann Schmidt e. K.
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines vom Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten. Danach hat er dem Schuldner den Neuerwerb herauszugeben.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 01.04.2020 eröffnet.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 01.09.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 23/20
Amtsgericht Hagen, 29.10.2025
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 23/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, Hagener Str. 10, 58762 Altena (Westf.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen Firma Hermann Schmidt e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Pa…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 23/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jens Fahl, Hagener Str. 10, 58762 Altena (Westf.), Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 3778 eingetragenen Firma Hermann Schmidt e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13.05.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 aus.
106 IN 23/20
Amtsgericht Hagen, 03.04.2025
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