Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fahnen-Herold Wilhelm Frauenhoff GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
In der Fleute 81-89, 42389 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 13096
EUID
DER1608.HRA13096
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 40/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schoß
Rolle
Sachwalter
Adresse
Turmhof 15, 42103 Wuppertal
Telefon
0202/49370-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2026 , 08:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.06.2026
Berichtstermin
21.07.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
21.07.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 01.06.2026 um 08:20 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahnen-Herold Wilhelm Frauenhoff GmbH & Co. KG eröffnet. Das Verfahren wird als Eigenverwaltung geführt, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Der Antrag auf Eröffnung wurde am 11.03.2026 von der Schuldnerin gestellt. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Schoß ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.06.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Für den 21.07.2026 um 09:00 Uhr ist eine Gläubigerversammlung angesetzt, die als Berichts- und Prüfungstermin dient. In dieser Versammlung werden unter anderem die Person des Sachwalters bestätigt und über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Forderungstabelle liegt ab dem 07.07.2026 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 40/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 13096 eingetragenen Fahnen-Herold Wilhelm Frauenhoff GmbH & Co. KG, In der Fleute 81-89, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsreg…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 40/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 13096 eingetragenen Fahnen-Herold Wilhelm Frauenhoff GmbH & Co. KG, In der Fleute 81-89, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 3547 eingetragene Verwaltungsgesellschaft Frauenhoff mit beschränkter Haftung GmbH, In der Fleute 81-89, 42389 Wuppertal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Kfm. Kai Frauenhoff, Lönsstr. 8, 42289 Wuppertal,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.06.2026, um 08:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal , Tel. Nr.0202/49370-0.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 16.03.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Julius Cronenberg o.H., Rönkhauser Str. 9, 59757 Arnsberg,
- Marc Ostendorff, Rommelspütt 9, 42105 Wuppertal,
- HLB Treumerkur GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch Herrn Steuerberater Marcel Oberberg, Hofaue 37, 42103 Wuppertal
- Stadtsparkasse Wuppertal, vertreten durch Herrn Frank Zölzer und Herrn Marco Polla, Islandufer 15, 42103 Wuppertal.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 21.07.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 40/26
Wuppertal, 01.06.2026
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