Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrion Engineering GmbH & Co KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das für die Bekanntmachung zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Ludwigsburg. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Fahrion Engineering Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Beteiligte haben die Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 29.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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