Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fahrschulteam Dortmund GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lindemannstr. 23, 44137 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 25816
EUID
DER2402.HRB25816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 20/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Antragseingang
10.02.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.03.2025 , 14:14 Uhr
Eröffnung
03.06.2025 , 11:45 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
22.07.2025
Forderungsanmeldefrist
23.07.2025
Berichtstermin
20.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Fahrschule aller Klassen und Ausbildung von Fahrschülern und Fahrschülerinnen zur Erlangung der Fahrerlaubnisse für alle Klassen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschulteam Dortmund GmbH ist am 03.06.2025 um 11:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.02.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 20.03.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Markus Birkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Hauptverfahren wird derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 23.07.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.08.2025. Am 22.07.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 20/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25816 eingetragenen Fahrschulteam Dortmund GmbH, Lindemannstraße 23, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Seidel, Lindemannstraße 38, 44137 Dortmund
wird w…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 20/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25816 eingetragenen Fahrschulteam Dortmund GmbH, Lindemannstraße 23, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Seidel, Lindemannstraße 38, 44137 Dortmund
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.06.2025, um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
256 IN 20/25
Dortmund, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Fahrschulteam Dortmund GmbH, Lindemannstraße 23, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Seidel, Lindemannstraße 38, 44137 Dortmund
ist am 22.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenz…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Fahrschulteam Dortmund GmbH, Lindemannstraße 23, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Seidel, Lindemannstraße 38, 44137 Dortmund
ist am 22.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
256 IN 20/25
Amtsgericht Dortmund, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 20/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fahrschulteam Dortmund GmbH, Lindemannstraße 23, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Seidel, Lindemannstraße 38, 44137 Dortmund
ist am 20.03.2025, um 14:14 Uhr angeordnet wo…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 20/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fahrschulteam Dortmund GmbH, Lindemannstraße 23, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Seidel, Lindemannstraße 38, 44137 Dortmund
ist am 20.03.2025, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
256 IN 20/25
Amtsgericht Dortmund, 20.03.2025
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