Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fahrzeug- und Modulbau Lomma GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Mertitzer Str. 6, 01623 Lommatzsch
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 45713
EUID
DEU1104.HRB45713
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/544 IN 44/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Adresse
Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden
Telefon
0351 482916 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
19.05.2026 , 09:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.06.2026
Frist für Anträge und Widersprüche
11.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung und die Vermietung oder der Verkauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen sowie landwirtschaftlicher Technik, die Entwicklung, die Herstellung und die Vermietung oder der Verkauf von Containern, beweglichen Unterkünften sowie Modulbauten und das Eingehen und Halten von Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Gesellschaften, inklusive des Errichtens von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, insbesondere von Unternehmen im Bereich der stahl- und metallverarbeitenden Industrie, im eigenen Namen und für eigene Rechnung und der Abschluss von Unternehmensverträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeug- und Modulbau Lomma GmbH ist am 19.05.2026 um 09:10 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 30.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 11.08.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist trägt das Gericht das Ergebnis in die Tabelle ein oder entscheidet über Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens. Gläubiger werden nicht über das Prüfungsergebnis benachrichtigt. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mit Schreiben vom 19.05.2026, eingegangen am 21.05.2026, die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/544 IN 44/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeug- und Modulbau Lomma GmbH, Mertitzer Straße 6, 01623 Lommatzsch, Amtsgericht Dresden , HRB 45713
vertreten durch den Geschäftsführer Raik Semmler
- wurde am 19.05.2026 um 09:10 Uhr das Insolvenz…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/544 IN 44/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeug- und Modulbau Lomma GmbH, Mertitzer Straße 6, 01623 Lommatzsch, Amtsgericht Dresden , HRB 45713
vertreten durch den Geschäftsführer Raik Semmler
- wurde am 19.05.2026 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bbl-law.com Telefax: 0351 482916 29 Telefon geschäftlich: 0351 482916 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 30.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 11.08.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 44/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeug- und Modulbau Lomma GmbH, Mertitzer Straße 6, 01623 Lommatzsch, Amtsgericht Dresden , HRB 45713
vertreten durch den Geschäftsführer Raik Semmler
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreib…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 44/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeug- und Modulbau Lomma GmbH, Mertitzer Straße 6, 01623 Lommatzsch, Amtsgericht Dresden , HRB 45713
vertreten durch den Geschäftsführer Raik Semmler
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreiben vom 19.05.2026, bei dem Gericht am 21.05.2026 elektronisch eingegangen, die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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