Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 38482
EUID
DEH1101.HRB38482
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
521 IN 1/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Miriam Rothmund
Adresse
An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Telefon
0421 / 83 500 8-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.03.2024 , 11:15 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.05.2024
Berichtstermin
11.07.2024
Gläubigerversammlung
08.08.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
12.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.05.2024 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwältin Miriam Rothmund ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Zuvor war bereits am 04.03.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und die vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.07.2024. Am 08.05.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 16.07.2024 wurde eine Anhörung zur Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren durchgeführt. Eine Gläubigerversammlung ist für den 08.08.2024 anberaumt, um über den Abschluss eines Kaufvertrags über immaterielle Vermögensgegenstände und bewegliches Anlagevermögen sowie über Rechtsstreitigkeiten und Vergleiche zu entscheiden. Nachträgliche Forderungen werden am 12.03.2026 geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
521 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 12.03.2026 gep…
521 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 12.03.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
521 IN 1/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), ist am 04.03.2024 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegneri…
521 IN 1/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), ist am 04.03.2024 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Miriam Rothmund, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421 / 83 500 8-0, Fax: 0421 / 83 500 8-49 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 04.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
521 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 08.05.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse…
521 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 08.05.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bremen, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
521 IN 1/24: Über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), ist am 01.05.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Miriam …
521 IN 1/24: Über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), ist am 01.05.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Miriam Rothmund, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421 / 83 500 8-0, Fax: 0421 / 83 500 8-49.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.05.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.07.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
521 IN 1/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antrag auf Fes…
521 IN 1/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
521 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 08.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 115 …
521 IN 1/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Schmidt Bremen UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 44, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 38482 HB), vertr. d.: Petra Fredersdorf, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 08.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
1) zum Abschluss des Kaufvertrages vom 28.06.2024 über die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das bewegliche Anlagevermögen.
2) zur Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten und zum Abschluss von Vergleichen hinsichtlich der gesellschaftlichen- und insolvenzrechtlichen Haftungsansprüche oder sonstiger Ansprüche.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 16.07.2024
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