Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 29707
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Insolvenzprofil
FAKT Immobilien AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 29707
EUID
DER2503.HRB29707
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 234/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
26.03.2024 , 12:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.05.2024
Berichtstermin
22.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FAKT Immobilien AG ist am 26.03.2024 um 12:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 12.12.2022 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.05.2024. Die Unterlagen liegen ab dem 10.05.2024 zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 14.05.2024 ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden. Dieser prüft die Forderungen und übt die Stimmrechte für mehrere verbundene Insolvenzverfahren aus, da der allgemein bestellte Insolvenzverwalter in diesem Bereich seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 234/22
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29707 eingetragenen FAKT Immobilien AG, Huttropstr. 60, 45138 Essen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Dr. Kirsten Schulte-Kemper, Huttropstr. 60, 45138 Essen
Geschäftszweig: Der Erwerb, d…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 234/22
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29707 eingetragenen FAKT Immobilien AG, Huttropstr. 60, 45138 Essen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Dr. Kirsten Schulte-Kemper, Huttropstr. 60, 45138 Essen
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung und der Handel von Grundstücken u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.03.2024, um 12:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.12.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
162 IN 234/22
Essen, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 234/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29707 eingetragenen FAKT Immobilien AG, Huttropstr. 60, 45138 Essen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Dr. Kirsten Schulte-Kemper, Huttropstr. 60, 45138 Essen
Ver…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 234/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29707 eingetragenen FAKT Immobilien AG, Huttropstr. 60, 45138 Essen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Dr. Kirsten Schulte-Kemper, Huttropstr. 60, 45138 Essen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Oliver Ruhe-Schweigel, Gutenbergstr. 43, 45128 Essen,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf
wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungen und ggf. die Ausübung der Stimmrechte der von Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer als Insolvenzverwalter über das Vermögen der
- FAKT AG (AG Essen, 162 IN 206/22),
- FAKT Shamrockpark GmbH (AG Essen, 162 IN 231/22),
- Wohnpark Weddinghoven GmbH (AG Essen, 162 IN 240/22) und
- Marler Stern Eins GmbH (AG Essen, 162 IN 9/23)
zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, BGH, NZI 2006, MüKo-InsO/Graeber, § 56 Rn. 153; Ries, in: Karsten Schmidt, InsO, § 56 Rn. 65).
Ein solcher Fall liegt hier vor. Die angemeldeten Forderungen wurden durch den Insolvenzverwalter angemeldet, der auch zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Anmeldegläubigerin bestellt ist.
Essen, 14.05.2024
Amtsgericht
Kemper
Richter am Amtsgericht
162 IN 234/22
Amtsgericht Essen, 15.05.2024
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