Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Falcon Brandsanierung & Gebäudereinigung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Gymnasialstr. 2, 55543 Bad Kreuznach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23955
EUID
DET2101V.HRB23955
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 91/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenzrecht Annemarie Dhonau
Kanzlei
Dr. Schiebe u. Coll.
Adresse
Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/20278902-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.07.2025 , 11:10 Uhr
Eröffnung
09.09.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2025
Berichtstermin
02.12.2025 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
02.12.2025 , 14:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gebäudereinigung, umfassende Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung aller relevanten Materialien im und am Gebäude.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 21.07.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Falcon Brandsanierung & Gebäudereinigung GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Annemarie Dhonau zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 09.09.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Antragsgegnerin wird durch die Geschäftsführer Thomas Kakara und Bülent Yakut vertreten. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 11.11.2025. Für den 02.12.2025 sind zwei Gläubigerversammlungen angesetzt: Zunächst zur Beschlussfassung über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte, gefolgt von der Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 91/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Falcon Brandsanierung & Gebäudereinigung GmbH, Gymnasialstraße 2, 55543 Bad Kreuznach ist am 21.07.2025 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung …
3 IN 91/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Falcon Brandsanierung & Gebäudereinigung GmbH, Gymnasialstraße 2, 55543 Bad Kreuznach ist am 21.07.2025 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. -, -Fachanwältin für Insolvenzrecht-, Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/20278902-0, Fax: 0671/20278902-9, E-Mail: badkreuznach@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 21.07.2025
Hinweise zum Datenschutz:
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 91/25 Am 09.09.2025 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Falcon Brandsanierung & Gebäudereinigung GmbH, Gymnasialstraße 2, 55543 Bad Kreuznach, Gebäudereinigung, umfassende Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung aller relevanten Materialien im und am Geb…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 91/25 Am 09.09.2025 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Falcon Brandsanierung & Gebäudereinigung GmbH, Gymnasialstraße 2, 55543 Bad Kreuznach, Gebäudereinigung, umfassende Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung aller relevanten Materialien im und am Gebäude (AG Bad Kreuznach, HRB 23955), vertr. d.: 1. Thomas Kakara, (Geschäftsführer), 2. Bülent Yakut, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. -, -Fachanwältin für Insolvenzrecht-, Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/20278902-0, Fax: 0671/20278902-9, E-Mail: badkreuznach@schiebe.de.
Anmeldefrist: 11.11.2025. Gläubigerversammlungen:
1. am Dienstag, 02.12.2025, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
2. am Dienstag, 02.12.2025, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 09.09.2025.
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