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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fauth Projektmanagement Industriebauten GmbH & Co. KG ist anhängig. Die Prüfung der bis zum 18.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. In der ersten Bekanntmachung endet die Widerspruchsfrist am 16.03.2026, in der zweiten, zeitlich späteren Bekanntmachung am 11.02.2026. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
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