Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FBG Football Berlin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 229189
EUID
DEF1103R.HRB229189
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3013/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Rolle
Sachwalter
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2025 , 10:27 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.08.2025
Berichtstermin
14.08.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
11.09.2025 , 09:30 Uhr
Erörterungs- und Abstimmungstermin
25.06.2026 , 13:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FBG Football Berlin GmbH ist am 01.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Es ist Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini ist als Sachwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 13.0hi.2025. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung findet am 14.08.2025 statt. Ein Prüfungstermin ist für den 11.09.2025 anberaumt. Im weiteren Verlauf wurde ein besonderer Termin zur Prüfung nachgemeldeter Forderungen sowie ein Erörterungs- und Abstimmungstermin über einen Insolvenzplan vom 19.05.2026 auf den 25.06.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3607 IN 3013/25
|
Beschluss
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlotte…
3607 IN 3013/25
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Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.05.2026 beschlossen:
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Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Plans in der Fassung vom 19.05.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf Mittwoch, den 25. Juni 2026, 13.00 Uhr
im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg,
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin geladen.
Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3607 IN 3013/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betreiben des Footballvereins Berlin Thu…
3607 IN 3013/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betreiben des Footballvereins Berlin Thunder
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.07.2025 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 10.27 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini,
Kantstraße 164, 10623 Berlin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.08.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 14.08.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.09.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3607 IN 3013/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -
hat der Sachwalter am 16.07.2026 angezeig…
3607 IN 3013/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -
hat der Sachwalter am 16.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.07.2026
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